Unternehmensgründung in Litauen für Nichtansässige

Die Gründung eines Unternehmens in Litauen bietet Gründern eine gut regulierte Basis in der Europäischen Union.

Litauische Flagge weht vor blauem Himmel
  • Unternehmensregistrierung in Litauen

  • Unternehmensgründung in der EU

  • Unternehmensgründung aus der Ferne

  • Professionelle rechtliche Unterstützung

  • Umfassende Unternehmensbetreuung aus einer Hand

Registrierungswege und Preise für ein litauisches Unternehmen

Welcher Weg für Sie geeignet ist, hängt vor allem davon ab, ob Sie persönlich einen Notar aufsuchen können, ob eine Gründung aus der Ferne per Vollmacht zu Ihrem Fall passt und wie schnell Sie das Unternehmen benötigen. Jede der nachstehenden Optionen hat einen Festpreis, einen klaren Zeitrahmen und umfasst die vollständige rechtliche Koordination — einschließlich der Wege per POA und über eine Vorratsgesellschaft, die Selbstbedienungsportale üblicherweise nicht abwickeln können.

Vorratsgesellschaft in Litauen (Anteilsübertragung)

€1,100

5–10 Tage

Übernehmen Sie eine unbelastete, bereits im Register eingetragene litauische Vorratsgesellschaft. Dies ist sinnvoll, wenn Sie schnell eine Unternehmensnummer benötigen oder der Zeitplan einer Transaktion keine Neugründung zulässt.

Am besten geeignet für: Schnellen Markteintritt, keine Wartezeit für die Gründung, transaktionsorientierte Unternehmensstrukturen.

  • Der schnellste Weg zu einem operativen Unternehmen

  • Reibungslose Eigentumsübertragung

  • Für zeitkritische Transaktionen konzipiert

Persönliche Unternehmensgründung (Notar)

€1,000

1–5 Tage

Registrieren Sie Ihre UAB oder MB persönlich bei einem litauischen Notar. Dies ist der direkteste Weg, wenn Sie ohnehin nach Litauen reisen und möchten, dass sämtliche Unterlagen bei einem einzigen Termin vorbereitet, unterzeichnet und eingereicht werden.

Am besten geeignet für: Personen mit Wohnsitz in der Nähe Litauens, Vielreisende, Personen, denen Schnelligkeit wichtig ist.

  • Persönliche rechtliche Koordination

  • Vollständige Vorbereitung der Unterlagen

  • Unterzeichnung und Einreichung bei einem Termin

Unternehmensgründung aus der Ferne per Vollmacht

€1,300

10–15 Tage

Gründen Sie das Unternehmen, ohne nach Litauen zu reisen: Sie unterzeichnen eine notariell beglaubigte Vollmacht, und unser Vertreter erledigt die notariellen Formalitäten und die Registrierung in Ihrem Namen. Dies ist die übliche Wahl für nicht in Litauen ansässige Gründer.

Am besten geeignet für: Nicht ansässige Gründer, Personen, die nicht reisen können, Kunden, die vollständig aus der Ferne arbeiten möchten.

  • Keine Reise erforderlich

  • Ideal für viel beschäftigte oder im Ausland ansässige Gründer

  • Wir übernehmen den gesamten Notar- und Registrierungsprozess

Vorabprüfung Ihres Gründerprofils, Ihrer Tätigkeit und des besten Gründungswegs

Wahl der Rechtsform — UAB für die meisten Fälle, MB für schlanke, inhabergeführte Projekte

Erstellung der Gründungsunterlagen nach den Standards von Registrų centras und der Notare

Koordination der Einreichung über den Notar oder das Register juristischer Personen

Litauische Geschäftsanschrift sowie lokale Vertretung, sofern Ihr Fall dies erfordert

Weiterführende Unterstützung bei VAT, Buchhaltung, EMI- und Bank-Onboarding sowie Berichterstattung

Warum internationale Gründer Litauen wählen

EU-Markt und Euro vom ersten Tag an

Verkaufen Sie im gesamten Binnenmarkt und stellen Sie Rechnungen in Euro aus, ohne Währungsumrechnung zwischen Ihnen und europäischen Partnern.

Zwei bewährte Gesellschaftsformen

Die anteilsbasierte UAB und die schlankere, mitgliedschaftsbasierte MB decken alles ab — von Einzelprojekten bis hin zu investorenfähigen Strukturen.

Echte Entlastung für Start-ups

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 17 %, für qualifizierte neue Kleinunternehmen jedoch in den ersten beiden Jahren 0 % und danach 7 %.

Moderates Startkapital

Eine UAB benötigt €1,000 Stammkapital, von dem vor der Registrierung lediglich 25 % eingezahlt sein müssen.

Regelbasiertes Register

Die Gründung erfolgt über Registrų centras und das Notariat nach einem klar definierten und vorhersehbaren Verfahren.

Vollständiges ausländisches Eigentum ist üblich

Weder ein lokaler Gesellschafter noch ein ansässiger Geschäftsführer ist erforderlich.

Hinweis

Die Gründungsgebühr deckt den gewählten Gründungsweg und die grundlegende Koordination der Registrierung ab. Sofern im Angebot angegeben, kann sie auch Notar- und staatliche Gebühren, ein Jahr virtuellen Büroservice sowie eine Stunde fachkundige Rechts- oder Steuerberatung umfassen. Das UAB-Stammkapital von €1,000 ist eine tatsächliche Einzahlung in Ihr eigenes Unternehmen — es gehört dem Unternehmen und ist keine Gebühr. Auf die angegebenen Preise kann VAT anfallen. Bevor Sie fortfahren, lesen Sie bitte unsere Preisrichtlinie und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unternehmensgründung in Litauen: Registrierung einer UAB oder MB

Unternehmen werden im Rahmen eines notariellen Verfahrens — persönlich oder per Vollmacht — in das Register juristischer Personen (Registrų centras) eingetragen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (UAB) ist die Rechtsform, die von den meisten internationalen Gründern genutzt wird.

Litauische UAB registrieren — schnell, aus der Ferne möglich und rechtskonform

Eesti Firma bietet internationalen Gründern, Nichtansässigen und Unternehmen in ausländischem Eigentum professionelle Dienstleistungen zur Unternehmensregistrierung in Litauen. Als lizenzierter Corporate Service Provider (TCSP) kümmern wir uns um Gründung, Register- und Eigentumsangelegenheiten — damit Ihr Unternehmen korrekt errichtet wird und vom ersten Tag an geschäftsbereit ist.

  • Registrierung innerhalb weniger Geschäftstage, mit Gründung aus der Ferne per notariell beglaubigter Vollmacht, sofern der Fall dies zulässt

  • UAB-Stammkapital ab €1,000 — nur 25 % vor der Registrierung erforderlich — mit flexibler Gesellschafterstruktur

  • Ein anerkannter Fintech- und Startup-Standort mit einer erfahrenen Aufsichtsbehörde und einem weitreichenden Netzwerk lizenzierter EMIs

  • Litauische Vorratsgesellschaften für einen schnelleren Markteintritt, abhängig von der gewählten Struktur der Anteilsübertragung

Wichtige Informationen

Eine Unternehmensgründung in Litauen bedeutet die Registrierung entweder einer UAB (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) — der Standardgesellschaftsform des Landes — oder, für kleinere inhabergeführte Vorhaben, einer MB (kleine Partnerschaft). Die Gründung erfolgt notariell und kann von Eesti Firma während Ihres Aufenthalts in Litauen oder vollständig aus der Ferne auf Grundlage einer notariell beglaubigten Vollmacht organisiert werden. Dabei begleiten wir Sie von der ersten Beratung bis zu den Schritten nach der Registrierung. Litauen besteuert Unternehmensgewinne mit einem regulären Körperschaftsteuersatz von 17% — wobei qualifizierte neue Kleinunternehmen in den ersten beiden Jahren 0% und danach 7% zahlen.

Für wen dies geeignet ist

Nicht ansässige Gründer, die ein Unternehmen in der EU benötigen, ohne ihren Wohnsitz zu verlegen: Exporteure und grenzüberschreitende Händler, IT- und SaaS-Teams, Berater und Agenturen, E-Commerce-Händler, Fintech- und andere regulierte Projekte, die vom litauischen E-Geld-Ökosystem (EMI) angezogen werden, sowie Holding- oder Mehrgesellschafterstrukturen, die eine echte Unternehmenssubstanz statt einer Standardvorlage benötigen.

Für Gründer außerhalb Litauens liegt der Reiz in einer glaubwürdigen EU-Basis, die sich schnell einrichten und unkompliziert führen lässt. Die folgenden Abschnitte erläutern die Registrierungswege und deren Preise, für wen sie jeweils geeignet sind, die erforderlichen notariellen Schritte, die Funktionsweise der litauischen Unternehmensbesteuerung und was nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit zu beachten ist.

Litauen hat sich im Stillen zu einem der zugänglichsten Einstiegspunkte des Baltikums in die EU entwickelt. Das Land verbindet die vollständige Mitgliedschaft im Binnenmarkt mit einem schnellen, regelbasierten Registrierungssystem und einer Aufsichtsbehörde, die ausgesprochen versiert im Umgang mit Fintech- und grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen ist — eine starke Kombination für Eigentümer, die ihr Unternehmen aus dem Ausland führen.

Zusammen machen diese Vorteile die UAB zur bevorzugten Gesellschaftsform für ausländische Gründer — während die MB eine schlankere Alternative für kleine, inhabergeführte Vorhaben darstellt.

Unternehmensregistrierung in Litauen: die wichtigsten Fakten

Eine kurze Zusammenfassung für Gründer und nichtansässige Eigentümer.

Thema Praktische Erläuterung
Rechtsform Die UAB (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die Standardstruktur; die MB (kleine Partnerschaft) ist eine schlankere Alternative für kleine, inhabergeführte Projekte.
EU & Euro Litauen ist Mitgliedstaat der EU und verwendet den Euro, wodurch Zugang zum Binnenmarkt und Transaktionen in EUR möglich sind.
Eigentum Jede Kombination aus natürlichen und juristischen Gesellschaftern ist zulässig, einschließlich 100 % ausländischen Eigentums.
Registrierungsdauer Bei ordnungsgemäßer Vorbereitung der Unterlagen dauert die Registrierung je nach gewähltem Weg in der Regel wenige Geschäftstage.
Körperschaftsteuer Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 17 %; qualifizierte neue Kleinunternehmen zahlen in den ersten beiden Jahren 0 % und danach einen ermäßigten Satz von 7 %.
Stammkapital UAB ab €1,000, davon mindestens 25 % vor der Registrierung eingezahlt; für eine MB ist kein Mindeststammkapital erforderlich.
Geschäftsführung Mindestens ein Geschäftsführer ist erforderlich; für den Geschäftsführer oder die Gesellschafter gilt keine Wohnsitzpflicht.
Gründungswege Persönlich vor einem Notar, aus der Ferne per notariell beglaubigter Vollmacht oder durch Erwerb einer Vorratsgesellschaft.

Quellen: Register juristischer Personen (Registrų centras), Staatliche Steuerinspektion (VMI), litauisches Körperschaftsteuergesetz.

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Rechtsform (UAB oder MB), Kapital und notarielle Unterlagen von Anfang an stimmen, bleibt die litauische Registrierung reibungslos — ohne Rückfragen des Registers, ohne Nachbesserungen und mit einem Unternehmen, das nach der Eintragung tatsächlich für ein Bank- oder EMI-Konto bereit ist.

UAB oder MB: Welche Gesellschaftsform passt zu Ihrem Unternehmen?

Dies ist die eine wirklich litauenspezifische Entscheidung, die Sie richtig treffen sollten. Sowohl die UAB als auch die MB bieten eine beschränkte Haftung, verhalten sich jedoch sehr unterschiedlich, sobald das Unternehmen wächst, Investitionen aufnimmt oder eine Lizenz benötigt.

Aspekt UAB (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) MB (kleine Partnerschaft)
Rechtliche Ausgestaltung Anteilsbasierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung Mitgliedschaftsbasierte kleine Partnerschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital Ab €1,000 (mindestens 25 % vor der Registrierung) Kein vorgeschriebenes Stammkapital
Eigentümer Natürliche und juristische Personen; Unternehmens- und ausländische Gesellschafter zulässig Nur natürliche Personen, höchstens 10 Mitglieder
Geschäftsführung Von den Gesellschaftern bestellter Geschäftsführer; formelle Corporate Governance Von den Mitgliedern oder einem bestellten Leiter geführt; schlankere Governance
Am besten geeignet für Skalierbare Unternehmen, Investoren, Lizenzierung, Bankgeschäfte und internationale Strukturen Kleine, inhabergeführte oder gründergetriebene Projekte
Skalierung & Lizenzierung Unterstützt Investitionen, ESOP, Unternehmensgesellschafter und regulierte Tätigkeiten Eingeschränkt für Investitionen, Unternehmenseigentum und die meisten Lizenzen

Die UAB ist die Standardwahl für skalierbare Geschäftstätigkeit, externe Finanzierung und die Zusammenarbeit mit größeren Geschäftspartnern. Die MB kann für einfachere, inhabergeführte Projekte geeignet sein — die endgültige Wahl sollte sich jedoch an steuerlichen, organisatorischen, bankbezogenen und lizenzrechtlichen Anforderungen orientieren, nicht nur an der Bequemlichkeit der Registrierung.

Unternehmensgründung in Litauen für Nichtansässige und ausländische Gründer

Ein litauisches Unternehmen benötigt keinen einzigen lokalen Beteiligten. Ausländische natürliche Personen und Unternehmen können alleinige Eigentümer sein, der Geschäftsführer kann nichtansässig sein, und ein litauischer Partner ist nicht erforderlich — Gründer aus nahezu jedem Land, ob aus der EU oder nicht, können das Unternehmen daher aus dem Ausland besitzen und führen.

  • Beliebige Eigentümer: Die Anteile können von nichtansässigen natürlichen Personen oder einer ausländischen Muttergesellschaft gehalten werden.
  • Nichtansässiger Geschäftsführer: Die Geschäftsführung kann sich vollständig außerhalb Litauens befinden.
  • In den meisten Fällen ist keine Reise erforderlich: Eine notariell beglaubigte Vollmacht ermöglicht es unserem Vertreter, den Notar- und Registerprozess für Sie abzuwickeln.
  • Die eigentliche Arbeit liegt in den Unterlagen: Reisepässe, Unternehmensauszüge, Übersetzungen, Apostillen und Vollmachten müssen präzise aufeinander abgestimmt sein — an dieser Stelle geraten grenzüberschreitende Vorgänge üblicherweise ins Stocken.

Gerade bei dieser Dokumentenebene — nicht bei der Einreichung selbst — profitiert eine litauische Gründung in ausländischem Eigentum am stärksten davon, von Anfang an fachgerecht betreut zu werden.

Unternehmensgründung in Litauen: Verfahrensschritte

Jeder Fall unterscheidet sich geringfügig, doch eine litauische Unternehmensgründung ist ein notarielles Verfahren, das derselben allgemeinen Abfolge folgt — wer diese im Voraus kennt, kann den Zeitrahmen verlässlich planen.

Registrierungsdauer

Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, geht die litauische Registrierung selbst schnell. Den Zeitrahmen für ausländische Gründer bestimmen tatsächlich die vorher erforderlichen Unterlagen — eine Apostille oder beglaubigte Übersetzungen können länger dauern als die Einreichung, weshalb sie frühzeitig organisiert werden sollten. Die Dauer hängt außerdem vom gewählten Weg und der aktuellen Auslastung des Registers ab.

Der Registrierungsprozess umfasst üblicherweise folgende Schritte:

  1. 1

    Name und Tätigkeit

    Wählen Sie einen eindeutigen Unternehmensnamen und legen Sie die Hauptgeschäftstätigkeit fest. Prüfen Sie anschließend die Verfügbarkeit und reservieren Sie den Namen im Register juristischer Personen.

  2. 2

    Gründungsunterlagen

    Wir erstellen die Satzung und den Gründerbeschluss und legen Gesellschafter, Geschäftsführung und Anteilsstruktur fest.

  3. 3

    Kapital und Anschrift

    Für eine UAB wird ein vorläufiges Kapitaleinzahlungskonto eröffnet und vor der Einreichung werden mindestens 25 % des Kapitals von €1,000 eingezahlt; jedes Unternehmen benötigt außerdem eine litauische Geschäftsanschrift.

  4. 4

    Notarielle Einreichung

    Je nach gewähltem Weg wird die Akte persönlich oder per Vollmacht beim Notar eingereicht und von dort an Registrų centras weitergeleitet.

  5. Genehmigung und Betriebsaufnahme

    Nach der Genehmigung erhält das Unternehmen seinen Registrierungscode und kann anschließend ein Bank- oder EMI-Konto eröffnen sowie VAT, Buchhaltung und gegebenenfalls EORI einrichten.

Wenn die Struktur festgelegt ist und die Unterlagen vor dem Notartermin vollständig und korrekt sind, verläuft der Rest in der Regel schnell.

Wichtige Überlegungen vor der Registrierung eines Unternehmens in Litauen

Einige vor der Einreichung getroffene Entscheidungen bestimmen, wie das Unternehmen später in steuerlicher, bankbezogener und administrativer Hinsicht funktioniert — daher sollten sie frühzeitig geklärt werden.

  • Kapitalplanung: €1,000 für eine UAB (25 % vor der Einreichung, der Rest innerhalb von 12 Monaten); für eine MB ist kein Pflichtkapital vorgesehen.
  • Struktur von Eigentümern und Geschäftsführung: Vollständiges ausländisches Eigentum ist zulässig, und weder Eigentümer noch Geschäftsführer müssen in Litauen leben.
  • Geschäftsanschrift: Für das Register und die amtliche Korrespondenz ist eine litauische Anschrift erforderlich.
  • Steuerliche Struktur: Ihre tatsächliche Tätigkeit bestimmt CIT, mögliche VAT-Pflichten, die Behandlung von Dividenden und den Buchhaltungsaufwand.
  • Banklösung: Ein Bank- oder EMI-Konto ist ein von der Registrierung getrenntes Verfahren und sollte frühzeitig vorbereitet werden — der umfangreiche EMI-Markt Litauens ist hierbei hilfreich.

Wer diese Punkte im Voraus klärt, schafft nicht nur ein formal bestehendes, sondern ein tatsächlich nutzbares Unternehmen.

Üblicherweise für die Gründung erforderliche Unterlagen

Der genaue Dokumentensatz hängt vom Gründerprofil, der gewählten Rechtsform und davon ab, ob die Registrierung persönlich oder aus der Ferne erfolgt. Bei Unternehmen in ausländischem Eigentum sind Qualität und Einheitlichkeit der Unterlagen besonders wichtig.

  • Ausweisdokumente und Kontaktdaten der Gründer.
  • Angaben zum Geschäftsführer und zur Geschäftsführung.
  • Vorschläge für den Unternehmensnamen und Beschreibung der beabsichtigten Geschäftstätigkeit.
  • Nachweis der Geschäftsanschrift der litauischen Gesellschaft.
  • Unterlagen des Unternehmensgründers, wenn der Gesellschafter ein ausländisches Unternehmen ist.
  • Vollmacht, notarielle Beglaubigung, Apostille oder Übersetzungsunterstützung, sofern der Fall dies erfordert.

Eine frühzeitige korrekte Vorbereitung spart später Zeit, da Rückfragen des Notars, Registers oder der Bank vermieden werden.

Für litauische Unternehmen relevanter Steuerrahmen

Litauen besteuert Unternehmen auf vertraute Weise — Gewinne werden jährlich und nicht erst bei ihrer Ausschüttung besteuert. Daher sollten Sie die vier wesentlichen Komponenten kennen, bevor Sie die ersten Rechnungen stellen. Die gesamte Verwaltung erfolgt digital über die Staatliche Steuerinspektion(VMI).

Steuer Praktische Erläuterung
Körperschaftsteuer (CIT) Der reguläre Satz beträgt 17 % des steuerpflichtigen Gewinns. Qualifizierte neue Kleinunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und Umsatz unter €300,000) zahlen in den ersten beiden Jahren 0 % und danach einen ermäßigten Satz von 7 %.
Mehrwertsteuer (VAT) Der reguläre VAT-Satz beträgt 21 %. Die VAT-Registrierung wird verpflichtend, sobald der steuerpflichtige Umsatz innerhalb von 12 Monaten €45,000 übersteigt; bei bestimmten grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU kann eine frühere Registrierung erforderlich sein.
Lohn- und persönliche Steuern Einkommen aus Beschäftigung wird progressiv besteuert (20 % / 25 % / 32 %), Dividenden pauschal mit 15 %; Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen außerdem Sodra-Sozialversicherungsbeiträge.
Einreichung und Verwaltung Unternehmen reichen ihre Erklärungen elektronisch bei der Staatlichen Steuerinspektion (VMI) ein, führen eine ordnungsgemäße Buchhaltung und übermitteln dem Register juristischer Personen jährliche Finanzberichte.

Daran ist nichts ungewöhnlich: moderate Steuersätze, echte Entlastungen für neue Kleinunternehmen und eine vollständig digitale Einreichung über VMI.

Was üblicherweise nach der Gründung geschieht

Ein Registrierungscode ist der Startpunkt, nicht das Ziel. Um tatsächlich Geschäfte zu tätigen, müssen die meisten Unternehmen noch einige weitere Voraussetzungen schaffen — und gerade hier benötigen Strukturen in ausländischem Eigentum meist die größte Unterstützung.

  • Bank- oder EMI-Konto eröffnen: Das Unternehmen kann den Antrag nach seiner Registrierung stellen; die Optionen und der Ablauf des Onboardings werden nachstehend erläutert.
  • VAT und EORI klären: Abhängig von Umsatz und grenzüberschreitender Tätigkeit benötigen Sie zu Beginn möglicherweise eines, beides oder keines davon.
  • Buchhaltung einrichten: Buchführung und Berichterstattung sollten ab der ersten Rechnung funktionieren.
  • Compliance sicherstellen: Die jährlichen Finanzberichte müssen nach einem festen Zeitplan beim Register eingereicht werden.
  • Lokale Betreuung beibehalten: Aus dem Ausland geführte Unternehmen behalten üblicherweise langfristig eine litauische Anschrift und Vertretung.

Die entscheidende Frage bei der Wahl eines Dienstleisters lautet daher nicht „Können Sie es registrieren?“, sondern „Können Sie den laufenden Betrieb unterstützen?“.

Bank- und EMI-Konten für ein litauisches Unternehmen

Die Kontoeröffnung ist nach der Gründung häufig die eigentliche Bewährungsprobe — nicht die Einreichung selbst. Hier hat Litauen einen Vorteil: Neben traditionellen Banken verfügt das Land über eines der größten Netzwerke lizenzierter E-Geld- und Zahlungsinstitute (EMIs) in der EU. Ein litauisches Unternehmen hat daher üblicherweise mehr Onboarding-Optionen als in den meisten Mitgliedstaaten.

Aspekt Traditionelle Bank EMI / Zahlungsinstitut
Leistungsumfang Vollwertiges Bankkonto mit Karten und später gegebenenfalls Kreditprodukten IBAN-Zahlungskonto, das üblicherweise schneller eröffnet wird
Onboarding Gründliche Prüfung; möglicherweise wird eine tatsächliche Verbindung zu Litauen erwartet Besser für die Abwicklung aus der Ferne geeignet und schneller für Unternehmen in ausländischem Eigentum
Zahlungsverkehr Bargeldabwicklung, Kreditvergabe und breiteres Produktspektrum SEPA- und SWIFT-Überweisungen, mehrere Währungen, für Online-Unternehmen konzipiert
Am besten geeignet für Gründer, die eine klassische Bankbeziehung wünschen Remote- und Digitalunternehmen, deren Schwerpunkt auf dem Senden und Empfangen von Zahlungen liegt

Unabhängig vom gewählten Weg ist das Onboarding eine Compliance-Entscheidung: Der Anbieter prüft die Eigentümer und wirtschaftlich Berechtigten, das Geschäftsmodell, den erwarteten Umsatz und die Herkunft der Mittel. Vollständige Unternehmensunterlagen und eine klare Tätigkeitsbeschreibung sind entscheidend für die Genehmigung eines Kontos — genau das bietet eine fachgerecht strukturierte Gründung.

Praktischer Tipp

Die Kontoeröffnung ist von der Registrierung getrennt und wird durch diese nicht garantiert. Es lohnt sich, bereits vor oder parallel zur Gründung eine Bank oder ein EMI auszuwählen und die KYC-Unterlagen vorzubereiten — insbesondere bei nichtansässigen Eigentümern.

Laufende Pflichten und wichtige Termine für ein litauisches Unternehmen

Sobald das Unternehmen aktiv ist, sorgen einige wiederkehrende Einreichungen dafür, dass sein ordnungsgemäßer Status erhalten bleibt. Keine davon ist besonders aufwendig, doch die Fristen sind festgelegt und Verstöße werden sanktioniert — daher empfiehlt es sich, sie von Anfang an in einem Kalender zu vermerken.

Pflicht Was und wann
Jährliche Finanzberichte Von den Gesellschaftern innerhalb von 4 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres zu genehmigen und innerhalb von 30 Tagen nach der Genehmigung bei Registrų centras einzureichen. Bei verspäteter Einreichung drohen dem Geschäftsführer eine Geldbuße (etwa €140–€1,400) und ein öffentlicher Hinweis auf die Nichteinhaltung.
Körperschaftsteuererklärung Die jährliche CIT-Erklärung und Zahlung sind bis zum 15. Tag des sechsten Monats nach Jahresende fällig (bei einem Kalenderjahr am 15. Juni). Größere Unternehmen reichen außerdem CIT-Vorauszahlungserklärungen ein, üblicherweise bis zum 15. März und 15. September.
VAT-Erklärungen VAT-registrierte Unternehmen reichen monatlich bis zum 25. des Folgemonats über das EDS-Portal der Steuerbehörde die Erklärung auf Formular FR0600 ein.
Lohnabrechnung und Sodra Beschäftigt das Unternehmen Mitarbeiter, sind Lohnsteuern und Sodra-Sozialversicherungsbeiträge bis zum 15. des Folgemonats zu melden und zu zahlen.
Wirtschaftlich Berechtigte (UBO) Wirtschaftlich Berechtigte müssen im Teilsystem für wirtschaftlich Berechtigte des Registers (JANGIS) eingetragen und Änderungen innerhalb von 10 Arbeitstagen gemeldet werden.
Geschäftsanschrift & Unterlagen Die litauische Geschäftsanschrift und die Unternehmensunterlagen müssen während der gesamten Lebensdauer des Unternehmens aktuell gehalten werden.

Die meisten neu gegründeten Unternehmen liegen unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte für eine Abschlussprüfung, sodass zu Beginn üblicherweise keine formelle Prüfung erforderlich ist. In der Praxis verwaltet ein Buchhalter diesen Rhythmus und macht aus dem obigen Kalender eine Routine, die nicht von Hand überwacht werden muss. Deshalb verbinden wir die Unternehmensgründung mit laufender Buchhaltungsunterstützung.

Quellen: Register juristischer Personen (Registrų centras), Staatliche Steuerinspektion (VMI), Gesetz über die Finanzberichterstattung von Unternehmen, Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Eesti Firma: Kompetenz im Gesellschafts- und Rechtsbereich

Ein Großteil einer litauischen Unternehmensgründung ist Routine — bis ein Dokument fehlerhaft ist, eine Struktur eine Lizenz benötigt oder eine Bank eine Frage stellt, die mit den Unterlagen nicht beantwortet werden kann. Für diesen anspruchsvolleren Teil ist Eesti Firma da. Wir begleiten internationale Kunden von der Planung über die Registrierung bis zu den anschließenden Schritten.

  • Lizenziert und beaufsichtigt: Eesti Firma ist ein lizenzierter estnischer Trust and Company Service Provider (Lizenz FIU000144), wird von der Financial Intelligence Unit (Rahapesu Andmebüroo) beaufsichtigt und ist Mitglied der Estonian Chamber of Commerce and Industry (ECCI).
  • Nachweisliche Erfahrung: Mehr als 10 Jahre Praxis und über 5,000 gegründete Unternehmen für unterschiedlichste Gründerprofile und Branchen.
  • Menschen statt Portal: Recht, Buchhaltung und Steuern sind in einem Team gebündelt. Daher übernehmen wir Fälle, die automatisierte Plattformen ablehnen — mehrere Gesellschafter, E-Commerce, kryptobezogene oder lizenzpflichtige Tätigkeiten und nicht standardmäßige Eigentumsstrukturen.
  • Für grenzüberschreitende Vorhaben geschaffen: Unsere Kunden sind ausländische Gründer und Unternehmensgruppen in ausländischem Eigentum, die sich in der EU einschließlich Litauens niederlassen.
  • Compliance an erster Stelle: Unsere Arbeit orientiert sich an den einschlägigen gesellschafts- und steuerrechtlichen Vorschriften, damit das Unternehmen auf einem soliden Fundament startet.
  • Fortlaufende Unterstützung: Dokumente, notarielle und POA-Schritte, VAT, Jahresberichte und alle weiteren Aufgaben nach der Gründung.

Für die meisten unserer Kunden endet die Zusammenarbeit nicht mit der Registrierung — dort beginnt sie.

Eesti Firma OÜ (Registrierungscode 14164797, VAT EE102081480) ist ein lizenzierter estnischer Trust and Company Service Provider — Tätigkeitslizenz FIU000144, beaufsichtigt von der Financial Intelligence Unit (Rahapesu Andmebüroo) — mit Sitz in Vesivärava 50, Kadrioru Plaza, Tallinn. Das Unternehmen unterstützt lokale und internationale Unternehmer bei Unternehmensgründungen in der gesamten EU, einschließlich Litauens.

Unsere Sichtweise

Die Einreichung einer UAB ist der einfache Teil. Der Wert liegt in den damit verbundenen Entscheidungen — UAB oder MB, Gestaltung von Kapital und Gesellschaftern sowie die Frage, ob das Unternehmen die Prüfung einer Bank oder eines EMI besteht — denn davon hängt ab, ob das Unternehmen auch in einem Jahr noch funktioniert.

Ilja Nikiforov

Ilja Nikiforov

Mitgründer und Leiter Recht

Abteilung für Unternehmensgründungen

Ilja Nikiforov

Ilja Nikiforov

Mitgründer und Leiter Recht

Patrik Asevičius

Patrik Asevičius

Jurist & Regulierungsberater

Über Eesti Firma

Häufig gestellte Fragen

Hinweis

Die FAQ dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Anforderungen können je nach Ihren Umständen variieren.

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