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Erstes SPV-Modell und rechtliche Beratung.
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Strukturieren Sie reale Vermögenswerte über eine estnische SPV, schaffen Sie den rechtlichen und regulatorischen Rahmen und führen Sie ein transparentes Tokenisierungsmodell für Investoren ein.
RWA-Tokenisierung
Estnische SPV
MiCA und AML
Investitionsbereite Struktur
Wählen Sie das estnische SPV-Modell, definieren Sie Eigentumsrechte oder vertragliche Ansprüche und erstellen Sie die Gesellschaftsdokumente.
Prüfen Sie vor dem Angebot die Anforderungen aus MiCA, MiFID und Prospektrecht sowie zu Lizenzierung, Meldungen, KYC und AML.
Definieren Sie den Vermögenswert, die Anlegerrechte, Übertragungsbeschränkungen, Whitelist-Regeln und Vertriebsmechanismen.
Überführen Sie die genehmigten rechtlichen Bedingungen in die Tokenlogik und koordinieren Sie die technische Umsetzung.
Nutzen Sie Estlands EU-Rechtsrahmen, die durch e-Residency ermöglichte Fernverwaltung, die schnelle Gründung und das reinvestitionsfreundliche Steuersystem.
Sie vereinfacht die Erfassung von Rechten, macht einen Vermögenswert für Investoren „teilbar“ und kann in bestimmten Fällen die Kapitalbeschaffung beschleunigen. In der Praxis hängt der Erfolg einer Tokenisierung häufig nicht von der Blockchain, sondern von der rechtlichen Struktur ab: Wem gehört der Vermögenswert, welche Rechte erhält der Investor und wie wird die Übertragung dieser Rechte dokumentiert?
In diesem Artikel untersuchen wir, wie eine estnische OÜ als SPV (Special Purpose Vehicle) eingesetzt werden kann, und betrachten zwei Ansätze:
Tokenisierung ist die Digitalisierung eines Vermögenswerts durch die Ausgabe einzigartiger digitaler Tokens auf einer Blockchain, die Eigentumsrechte oder Ansprüche auf einen realen Vermögenswert verkörpern. Einfach ausgedrückt wird ein Token zu einem „digitalen Zertifikat“ für einen Anteil an einem Vermögenswert, der online frei gehalten und gehandelt werden kann. Dadurch lassen sich große Vermögenswerte in kleine Anteile aufteilen, sodass sich auch Kleinanleger beteiligen können.
Der Begriff Real World Asset oder RWA bezeichnet die Tokenisierung realer Vermögenswerte außerhalb der Blockchain – beispielsweise Immobilien, Rohstoffe, Wertpapiere oder vertragliche Forderungen. RWA-Tokens sind stets an etwas gebunden, das physisch existiert oder im realen Leben rechtlich dokumentiert ist, ermöglichen aber einen ähnlich einfachen Umgang mit diesem Vermögenswert wie mit Kryptowährungen.
Der Tokenisierungsprozess senkt Investitionsbarrieren und macht reale Vermögenswerte zugänglicher, liquider und transparenter. Die Aufteilung eines Vermögenswerts in Tokens ermöglicht Investitionen in kleine Bruchteile, erweitert den Investorenkreis und eröffnet den Zugang zum globalen Markt. Die Aufzeichnung von Transaktionen auf der Blockchain gewährleistet eine transparente Nachverfolgung der Rechte. Die Verbindung des realen Werts von Vermögenswerten mit digitalen Technologien steigert zudem die Effizienz und Flexibilität von Investitionen.
Die Tokenisierung von Vermögenswerten kann die Finanzierung und Verwaltung illiquider Vermögenswerte erleichtern. Durch die Aufteilung wirtschaftlicher Rechte in digitale Einheiten kann ein Projekt mehr Investoren erreichen, Bruchteilseigentum ermöglichen und transparentere Aufzeichnungen über Übertragungen und Ansprüche schaffen.
| Leistung | Einzelpreisab |
|---|---|
| Rechtliche Einordnung des Tokens | €1,500 |
| White Paper / Emissionsbedingungen | €2,500 |
| KYC/AML-Compliance | €1,500 |
| Smart Contract | €4,000 |
Unverbindliche Preise müssen nach Prüfung der Projektstruktur bestätigt werden. Das endgültige Angebot hängt von der Art des Vermögenswerts, der Anzahl der Investoren und dem regulatorischen Rahmen ab.
Beim zweiten Modell werden die Tokeninhaber zu Gesellschaftern der SPV, während der Token selbst einen Anteil am Kapital der Gesellschaft verkörpert – im Wesentlichen einen Equity Token. Um die Steuerbarkeit des Projekts zu gewährleisten, werden üblicherweise unterschiedliche Anteilsklassen eingeführt: Die Gründer behalten Klasse A mit Stimm- und Kontrollrechten, während den Investoren tokenisierte Anteile der Klasse B angeboten werden – in der Regel ohne Stimmrecht, jedoch mit Anspruch auf einen Gewinnanteil (Dividenden/Wertanteil).
Die SPV gibt beispielsweise 10 000 Anteile der Klasse B aus und bildet sie als Token auf der Blockchain ab (1 Token = 1 Anteil der Klasse B). Der Vermögenswert verbleibt in der Bilanz der SPV, und die daraus erzielten Erträge werden in Form von Dividenden proportional zu den Anteilen unter den Gesellschaftern verteilt. Stimmrechte und strategische Entscheidungen, etwa über den Verkauf des Vermögenswerts, verbleiben bei Klasse A, sodass die Kontrolle bei den Gründern bleibt. Zugleich haben die Inhaber der Klasse B ein gesetzliches Eigentumsrecht an einem Gesellschaftsanteil und damit bei einer Liquidation Anspruch auf einen Anteil am Gesellschaftsvermögen sowie auf Dividenden, sofern deren Ausschüttung beschlossen wird.
Das estnische Recht erlaubt es, solche Unterscheidungen in der Satzung einer OÜ festzulegen: Es können Anteilsklassen mit besonderen Rechten vorgesehen werden, darunter stimmrechtslose Anteile mit Dividendenrechten. In diesem Fall stellt der Token den entsprechenden Anteil digital dar, und der Käufer des Tokens wird faktisch zu einem Minderheitsgesellschafter der SPV – in einer vereinfachten, „tokenisierten“ Form.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Stärken dieses Ansatzes, bei dem der Investor Gesellschafter der Projektgesellschaft wird und einen Anteil daran erhält, auch ohne Stimmrechte.
Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Abwägungen bei diesem Modell: Der Investor steht dem Eigentum näher, doch die gesellschaftsrechtlichen und regulatorischen Anforderungen sind üblicherweise umfangreicher.
Bei der Tokenisierung realer Vermögenswerte besteht das zentrale Risiko nicht in der „Token-Technologie“, sondern in der rechtlichen Einordnung der Rechte und Tätigkeiten des Projekts. Zunächst sollte geprüft werden, ob der Token beziehungsweise die Transaktion als Finanzinstrument einzustufen ist und damit MiFID Anwendung findet, ob eine Prospektpflicht nach der Prospektverordnung entsteht und – falls es sich nicht um ein Finanzinstrument handelt – ob das MiCA-Regime gilt, einschließlich der Anforderungen an ein White Paper und der Angebotsvorschriften.
In der Praxis empfehlen wir, das Angebot von Anfang an so zu gestalten, dass es als privates oder begrenztes Angebot einzuordnen ist und möglichst unter die üblichen Ausnahmen von der Prospekt- beziehungsweise Veröffentlichungspflicht fällt. Üblicherweise stehen die folgenden Kriterien im Mittelpunkt (in den meisten Fällen ist die Erfüllung einer Bedingung ausreichend, dies kann jedoch von der Rechtsordnung und der konkreten Einordnung abhängen):
Unabhängig davon müssen die Tätigkeiten des Projekts geprüft werden: Wenn Sie nicht nur einen Token ausgeben, sondern tatsächlich dessen Verkauf oder Weiterverkauf organisieren, Käufer und Verkäufer zusammenführen, Gelder „verwalten“, Schlüssel oder Token für Kunden verwahren oder Liquidität versprechen, könnte dies als regulierte Dienstleistung gelten und eine gesonderte rechtliche Prüfung sowie möglicherweise Genehmigungen oder Lizenzen erfordern.
Die Tokenisierung realer Vermögenswerte (RWA) über eine SPV ist zweifellos ein leistungsfähiges Instrument, doch es gibt keine universelle Lösung: Die Struktur richtet sich nach dem Ziel des Projekts, der Art des Vermögenswerts und den Erwartungen der Investoren.
Wenn schnell Kapital beschafft und zugleich die Kontrolle über die Geschäftsführung bewahrt werden soll, werden Token häufiger als vertragliche Ansprüche gegenüber einer SPV eingesetzt: Der Investor erhält wirtschaftliche Rechte, während die Verwaltung des Vermögenswerts bei der Gesellschaft verbleibt. Sollen die Investoren hingegen eine „klassischere“ Kapitalbeteiligung erhalten und soll eine langfristige Partnerschaft aufgebaut werden, sind tokenisierte Anteile an der SPV sinnvoller, beispielsweise stimmrechtslose Anteile der Klasse B. Dabei wird der Investor zum Gesellschafter der Gesellschaft, die den Vermögenswert hält.
In beiden Fällen ist eine sorgfältige rechtliche Grundlage entscheidend: Ein Token ist keine Magie, sondern die digitale Form bereits bekannter Rechte. Eine estnische OÜ als SPV bietet eine geeignete Grundlage – beschränkte Haftung, digitale Verwaltung und eine europäische Rechtsordnung –, doch das Ergebnis hängt davon ab, wie sorgfältig Recht und Technologie miteinander „verzahnt“ werden.
Eine grundlegende Struktur kann 1–2 Wochen dauern; ein vollständiges Projekt nimmt in der Regel 6–12 Wochen in Anspruch, abhängig vom Vermögenswert, Anlegerprofil und Umfang der regulatorischen Analyse.
Mögliche Beispiele sind Immobilien, Rohstoffe, Wertpapiere, Fondsanteile und vertragliche Forderungen, vorbehaltlich einer rechtlichen und wirtschaftlichen Due-Diligence-Prüfung.
Das hängt von den durch den Token verkörperten Rechten und den erbrachten Dienstleistungen ab. Vor der Einführung prüfen wir die Anforderungen aus MiCA, MiFID und Prospektrecht sowie zu Lizenzierung, Meldungen und AML.
Eine estnische OÜ kann als EU-Gesellschaftsvehikel mit beschränkter Haftung dienen, die Fernverwaltung über e-Residency ermöglichen und eine flexible Grundlage für das Halten von Vermögenswerten und die Festlegung von Anlegerrechten bieten.
Estnische Körperschaftsteuer fällt grundsätzlich bei der Ausschüttung von Gewinnen an und nicht, solange diese in der Gesellschaft verbleiben. Für den Vermögenswert, die Investoren und die Ausschüttungen benötigt das Projekt jedoch eine individuell abgestimmte Steuerberatung.