Am 8. Januar 2026 erklärte der Oberste Gerichtshof Estlands in der Rechtssache Nr. 3-23-125 eine pauschale Anordnung der estnischen Financial Intelligence Unit (FIU bzw. Rahapesu Andmebüroo) für rechtswidrig. Mit dieser waren Ende 2022 umfangreiche Informationen von allen lizenzierten Anbietern von Treuhand- und Unternehmensdienstleistungen (TCSPs) angefordert worden, die in Estland Dienstleistungen zur Unternehmensregistrierung und Bereitstellung virtueller Büros anbieten.
Diese Entscheidung wurde zu einem wichtigen Meilenstein für das gesamte System der AML-Aufsicht (Anti-Money Laundering) und grenzte den zulässigen staatlichen Eingriff in die Tätigkeit rechtmäßig handelnder Unternehmen ab. Die Position des Obersten Gerichtshofs Estlands fand auch breite Beachtung in den estnischen Medien, darunter bei Postimees und ERR. Dies unterstreicht ihre Bedeutung nicht nur für die Fachwelt, sondern auch für die breitere öffentliche Rechtsdebatte.
Einer der Initiatoren des Gerichtsverfahrens, das im Januar 2026 zu diesem wegweisenden Urteil des Obersten Gerichtshofs Estlands führte, war Ühinenud Õigusbürood OÜ, die Muttergesellschaft von Eesti Firma OÜ. Ziel des Rechtswegs war es, Rechtssicherheit hinsichtlich der zulässigen Grenzen der Aufsichtsbefugnisse im Bereich AML/KYC (Anti-Money Laundering / Know Your Customer) zu schaffen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Verhältnis zwischen der Aufsichtsbehörde und lizenzierten Unternehmen zu wahren.
AML-Aufsicht und die massenhafte Datenabfrage
Im Dezember 2022 übermittelte die FIU eine einheitliche Anordnung an 322 lizenzierte TCSPs und verpflichtete sie zur Beantwortung eines Fragebogens mit 44 Fragen. Die Abfrage deckte ein breites Themenspektrum ab: von internen AML/KYC-Verfahren über die Kundenstruktur, den geografischen Tätigkeitsbereich und Finanzkennzahlen bis hin zur Anwendung von Sanktionsmaßnahmen.
Die Aufsichtsbehörde begründete ihr Vorgehen mit der Notwendigkeit, ein umfassendes Verständnis der Risiken in diesem Sektor zu gewinnen und eine risikoorientierte AML-Aufsicht aufzubauen. Gleichzeitig stand die Abfrage weder mit konkreten Verdachtsmomenten oder Verstößen noch mit individuellen Prüfungen in Zusammenhang. Sie hatte präventiven Charakter und galt gleichermaßen für alle Marktteilnehmer — unabhängig von ihrer Größe, ihrem Geschäftsmodell oder ihrem Risikoprofil.
Genau dieser Ansatz wurde zum Gegenstand des Rechtsstreits. Mehrere Unternehmen, die der Anordnung bereits nachgekommen waren, warfen die Frage auf, wo die Grenze zwischen rechtmäßiger AML-Aufsicht und übermäßiger administrativer Belastung verläuft und ob die Aufsichtsbehörde im Rahmen einer abstrakten Risikobewertung derart umfangreiche und analytisch komplexe Informationen von Unternehmen verlangen darf.
Zentrale Rechtsauffassung des Obersten Gerichtshofs
Bei der Prüfung der Rechtssache Nr. 3-23-125 stellte der Oberste Gerichtshof die Bedeutung von AML/KYC-Maßnahmen (Anti-Money Laundering / Know Your Customer) als Instrumente zum Schutz des Finanzsystems nicht infrage. Stattdessen konzentrierte er sich auf die Verfahrensmäßigkeit und die Rechtsgrundlage des Handelns der Aufsichtsbehörde.
Unterscheidung zwischen den Funktionen der FIU
Das Gericht wies darauf hin, dass die FIU in Estland zwei unterschiedliche Rollen vereint. Einerseits ist sie eine Financial Intelligence Unit (FIU), die verdächtige Transaktionen analysiert. Andererseits ist sie eine Aufsichtsbehörde, welche die Einhaltung der AML/KYC-Anforderungen durch die Verpflichteten kontrolliert.
Diese Rollen sind rechtlich unterschiedlicher Natur und beruhen auf verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen. Die der FIU zur Erfüllung ihrer Financial-Intelligence-Aufgaben eingeräumten Befugnisse dürfen nicht automatisch zur Ausübung staatlicher Aufsicht eingesetzt werden. Bei ihrer Aufsichtstätigkeit muss die Behörde strikt im Rahmen der hierfür ausdrücklich vorgesehenen Instrumente handeln.
Unzutreffende Rechtsgrundlage als entscheidender Fehler
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sich die FIU auf eine Rechtsvorschrift gestützt hatte, die nicht für massenhafte Informationsabfragen bei privaten Unternehmen im Rahmen präventiver Aufsicht vorgesehen war. Die Heranziehung einer unzutreffenden Rechtsgrundlage wurde als erheblicher Verstoß eingestuft, durch den die Anordnung unabhängig von ihrem erklärten Zweck rechtswidrig wurde.
Wichtig ist, dass das Gericht die Erhebung von Informationen nicht grundsätzlich für unzulässig erklärte. Es wies darauf hin, dass Aufsichtsmaßnahmen auch im Bereich AML/KYC einer klaren, konkreten und geeigneten rechtlichen Begründung bedürfen.
Grundsatz „zuerst die Register – dann die Unternehmen“
Das Gericht widmete den Informationsquellen besondere Aufmerksamkeit. Im Rahmen der präventiven AML-Aufsicht ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet, zunächst auf Daten zurückzugreifen, die sich bereits im Besitz des Staates befinden oder über amtliche Register zugänglich sind.
Es ist nicht zulässig, von Unternehmen Informationen zu verlangen, die ohne deren Mitwirkung beschafft werden können. Ein solches Vorgehen entspricht nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und verlagert die analytische Arbeit der Aufsichtsbehörde ohne Rechtfertigung auf die Unternehmen.
Grenze zwischen Daten und „neuen Berichten“
Eine der wichtigsten praktischen Erkenntnisse aus der Entscheidung besteht darin, dass eine Informationsabfrage nicht in eine Verpflichtung der Unternehmen zur Erstellung neuer Dokumente oder analytischer Zusammenfassungen umgewandelt werden darf, wenn diese Detailtiefe nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben war.
Unternehmen verfügen selbstverständlich über Primärdaten zu ihrer Tätigkeit. Das Vorhandensein von Daten begründet jedoch keine Verpflichtung, fertige Berichte in jeder für die Aufsichtsbehörde möglicherweise interessanten Aufschlüsselung vorzuhalten. Das Gericht betonte, dass die AML-Aufsicht Unternehmen nicht dazu verpflichten darf, nachträglich komplexe Analysen allein zur Erleichterung der Arbeit der Aufsichtsbehörde zu erstellen.
Verhältnismäßigkeit als zwingendes Element der AML-Aufsicht
Obwohl das Gericht die Legitimität des Ziels — die Bewertung der Risiken im Sektor — anerkannte, stellte es die Unverhältnismäßigkeit des gewählten Instruments fest. Eine identische Abfrage mit 44 Fragen an alle Marktteilnehmer, ohne Berücksichtigung ihrer individuellen Merkmale, wurde hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Eingriffsintensität als übermäßig bewertet. Nach Auffassung des Gerichts sollte die AML-Aufsicht zielgerichtet und auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt sein, statt flächendeckend und übermäßig auszufallen.
Praktische Bedeutung der Entscheidung für TCSPs und FinTech-Unternehmen
Für TCSPs sowie für FinTech-Unternehmen, die der AML/KYC-Regulierung unterliegen, hat diese Entscheidung erhebliche praktische Auswirkungen. **Erstens** erhöht sie die Vorhersehbarkeit der Aufsichtspraxis. Unternehmen dürfen erwarten, dass Informationsabfragen begründet, verhältnismäßig und rechtlich fundiert sind.
Zweitens fördert die Entscheidung eine bessere interne Organisation der Compliance-Prozesse. Bei der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden ist es von entscheidender Bedeutung, zu verstehen, welche Daten ein Unternehmen gesetzlich vorhalten muss und welche ausschließlich für interne Managementzwecke erzeugt werden.
Drittens setzt die Entscheidung für die Aufsichtsbehörden selbst einen Rahmen, in dem die AML-Aufsicht nicht weniger wirksam, dafür aber rechtlich tragfähiger wird. Zielgerichtete Prüfungen, eine klare Begründung von Abfragen und die Nutzung verfügbarer staatlicher Informationsquellen verringern das Risiko späterer Streitigkeiten und stärken das allgemeine Vertrauen in das System.
Fazit
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Estlands vom 8. Januar 2026 schwächt das AML/KYC-System nicht. Im Gegenteil: Sie macht es ausgereifter. Das Gericht stellte klar, dass die Bekämpfung der Geldwäsche im Rahmen des Gesetzes, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Verfahrensgarantien für Unternehmen erfolgen muss.
Für lizenzierte TCSPs bestätigte dieses Urteil, dass Rechtssicherheit und wirksame Aufsicht nicht im Widerspruch zueinander stehen. Für die Aufsichtsbehörde war es eine Erinnerung daran, dass regulatorische Befugnisse selbst in sensiblen Bereichen des öffentlichen Interesses Grenzen haben. Gerade dieses Gleichgewicht schafft ein stabiles, vorhersehbares und vertrauensbasiertes Umfeld für die Geschäftsentwicklung in Estland.