In letzter Zeit haben die Anlagebestandteile und der Wert verschiedener Kryptowährungen und anderer virtueller Vermögenswerte (Token, NFTs usw.) deutlich zugenommen. Die moderne Finanzwelt ist immer enger mit innovativen Lösungen und Blockchain-Technologien verflochten – heutzutage ist es selten, dass ein Anlageportfolio keine Krypto-Assets enthält. Wir werden häufig gefragt, ob nach dem Recht der Republik Estland für hier registrierte juristische Personen Beschränkungen bei Investitionen in Krypto-Assets und andere virtuelle Vermögenswerte gelten.
Unsere Antwort lautet: Ja, selbstverständlich sind alle estnischen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform berechtigt, ihre angesammelten Mittel in Kryptowährungen, Token, NFTs oder andere virtuelle Vermögenswerte zu investieren. Und das ist noch nicht alles: Nach estnischem Steuerrecht wird die Reinvestition von Gewinnen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens nicht besteuert – der Steuersatz auf sämtliche einbehaltenen Gewinne beträgt 0 % (der Gewinn eines Unternehmens wird erst dann mit Einkommensteuer belastet, wenn die Ausschüttung von Dividenden beschlossen wird).
Es ist jedoch zu beachten, dass der Vorstand eines Unternehmens verpflichtet ist, die Grundsätze der gebotenen Sorgfalt strikt einzuhalten, Investitionen in unbekannte Kryptowährungen und fragwürdige Blockchain-Projekte zu vermeiden und ausschließlich sichere und renommierte Kryptobörsen oder andere Plattformen zu nutzen. Darüber hinaus muss der Erwerb jeglicher Kryptoderivate (z. B. Utility-Token oder NFTs) transparent sein und in einem klaren Anlagekontext erfolgen. Andernfalls sind die Eigentümer des Unternehmens sowie im Insolvenzfall auch die Gläubiger berechtigt, von den Vorstandsmitgliedern Ersatz für Schäden zu verlangen, die durch übereilte Anlageentscheidungen entstanden sind.
Benötigen Sie eine VASP-Lizenz?
Für den Kauf von Kryptowährungen oder die Anlage von Unternehmensmitteln in virtuelle Vermögenswerte benötigen Sie weder eine Lizenz noch eine Genehmigung. Jedes Unternehmen ist berechtigt, seine Anlageentscheidungen frei zu treffen. Dazu gehören auch Investitionen in moderne und sich entwickelnde Technologien sowie innovative Anlageinstrumente.
Eine Lizenzpflicht kann entstehen, wenn ein Unternehmen im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit Dritten den Umtausch oder die Verwahrung von Kryptowährungen anbietet. Nutzt ein Unternehmen lediglich die von Dritten angebotenen Dienstleistungen von Kryptobörsen und Anlageplattformen, benötigt es keine VASP-Lizenz (virtual asset service provider).
Infrastruktur für Investitionen
Für Transaktionen mit Kryptowährungen und virtuellen Vermögenswerten benötigen Sie eine entsprechende Infrastruktur – Unternehmenskonten bei einer Kryptobörse oder die Zusammenarbeit mit anderen Anlageplattformen für Kryptowährungen.
Nicht alle Banken und EMI- und PSP-Zahlungssysteme unterstützen Kryptowährungen, was bis zu einem gewissen Grad verständlich ist: Virtuelle Währungen sind risikoreiche Vermögenswerte, ermöglichen Anonymität und werden häufig für illegale Zwecke eingesetzt (Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung, Verschleierung krimineller Erträge usw.). Deshalb empfehlen wir, vor einer Investition alle verfügbaren Möglichkeiten zur Verwahrung und späteren Auszahlung von Kryptowährungen über Kryptobörsen zu prüfen, um unnötige Schwierigkeiten, Verzögerungen und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Unsere Fachleute verfügen über jahrelange Erfahrung in der Betreuung von Kryptounternehmen und Blockchain-Projekten. Wenn Sie Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos bei Banken benötigen, die Kryptowährungen und Blockchain-Projekte akzeptieren, oder ein Unternehmenskonto bei vertrauenswürdigen Kryptobörsen eröffnen möchten, beantworten unsere Berater gerne Ihre Fragen und bieten Ihnen die effektivsten Lösungen an.
Wir raten davon ab, für den Kauf von Kryptowährungen Handelskonten oder andere Konten zu nutzen, die Privatpersonen gehören. Die Überweisung von Geld eines Unternehmens auf solche Konten oder Krypto-Wallets gilt als Zahlung von Dividenden oder Vergütungen (das Unternehmen ist steuerpflichtig) beziehungsweise als Eingang von Anlageerträgen auf dem Handelskonto einer Privatperson (die Privatperson ist zur Zahlung der entsprechenden Steuern verpflichtet).
Bilanzierung von Krypto-Assets
Zusätzlich zu den bereits genannten Aspekten ist zu beachten, dass die Erfassung der Anlagevermögenswerte eines Unternehmens einschließlich der ordnungsgemäßen Berechnung seiner Gewinne oder Verluste ein untrennbarer Bestandteil der Buchhaltung und des Finanzwesens ist. Die Aufzeichnungen zur Bilanzierung von Kryptowährungen und Krypto-Assets müssen jede einzelne Transaktion unter Berücksichtigung des jeweils geltenden Wechselkurses enthalten und sämtliche Guthaben der Krypto-Wallets in der Basiswährung Euro ausweisen.
Da die Bilanzierung von Kryptowährungen und den zugehörigen Vermögenswerten sowie die Erstellung von Finanzberichten ein eigenes Fachgebiet innerhalb der Buchhaltungsdienstleistungen darstellen, empfehlen wir Ihnen, sich an Buchhalter mit den entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen zu wenden. Unsere Buchhaltungsspezialisten verfügen seit 2017 über Erfahrung in der Betreuung von Kryptowährungsprojekten und Blockchain-Start-ups und bieten Ihnen gerne eine hochwertige buchhalterische Unterstützung.
Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie in Estland ein Unternehmen gründen möchten, um in Kryptowährungen, Token, NFTs oder andere Krypto-Assets zu investieren, oder eine rechtliche beziehungsweise buchhalterische Beratung benötigen, können Sie sich jederzeit an unsere Berater wenden!
Weitere Informationen über andere Buchhaltungs- und Rechnungslegungsdienstleistungen in Estland finden Sie auf der entsprechenden Themenseite unserer Website.