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Litauische UAB: Anteile, Kapital und Unternehmensorgane

Die UAB – uždaroji akcinė bendrovė – ist Litauens Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Verständlich erklärt: geschlossene Anteile, Stammkapital, Gesellschafter und die Organe, die sie führen.

Die litauische UAB ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung des Landes und mit Abstand die häufigste Rechtsform unter seinen Unternehmen. Die drei Buchstaben stehen für uždaroji akcinė bendrovė und schließen die Namen der meisten litauischen Unternehmen ab – von Ein-Personen-Beratungen bis zu großen Arbeitgebern.

Dieser Leitfaden erläutert die litauische UAB als Rechtsstruktur: Was der Name tatsächlich bedeutet, warum die Form „geschlossen“ heißt, wie Anteile und Stammkapital aufgebaut sind, wer eine UAB besitzen kann und welche Organe sie führen – verständlich erklärt und ohne juristische Vorkenntnisse.

Was ist eine UAB (Uždaroji Akcinė Bendrovė)?

Wörtlich übersetzt bedeutet uždaroji akcinė bendrovė „geschlossene Aktiengesellschaft“; rechtlich handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Jede UAB in Litauen ist eine eigenständige juristische Person: Sobald sie im Register der juristischen Personen eingetragen ist, das von Registrų centras geführt wird, besteht sie unabhängig von ihren Eigentümern – sie kann Vermögen halten, Verträge schließen und haftet für ihre eigenen Schulden, während die dahinterstehenden Personen nur ihr eingesetztes Kapital riskieren.

Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt: Ein Unternehmen in dieser Rechtsform muss die Worte uždaroji akcinė bendrovė oder die Abkürzung UAB im Namen führen. Der Zusatz zeigt somit sofort, um welche Art von Gesellschaft es sich handelt. Englischsprachige Gründer suchen oft nach dem US-Begriff; hierzu finden Sie unseren separaten Leitfaden zur LLC in Litauen. Diese Seite behandelt die litauische Originalform.

Die wichtigsten Merkmale der litauischen UAB im Überblick

So ist eine UAB auf einen Blick aufgebaut:

Merkmal So funktioniert es bei einer UAB
Vollständiger Rechtsname Uždaroji akcinė bendrovė – eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Bedeutung von „geschlossen“ Die Anteile bleiben in einem festgelegten Kreis; kein öffentliches Angebot, keine Börse
Rechtspersönlichkeit Eigenständige juristische Person, getrennt von ihren Eigentümern
Anteile Namensanteile mit Nennwert, eingetragen in einem Anteilsregister
Stammkapital Mindestens €1,000 – die Summe der Nennwerte aller Anteile
Gesellschafter Ein Gesellschafter genügt; gesetzlich sind weniger als 250 zulässig
Unternehmensorgane Gesellschafterversammlung und Geschäftsführer; Vorstand und Aufsichtsrat sind optional
Maßgebliches Recht Das Gesellschaftsgesetz (Akcinių bendrovių įstatymas) und das Zivilgesetzbuch

Warum „geschlossen“: Anteile, die nie öffentlich gehandelt werden

Das prägende Wort im Namen ist uždaroji – geschlossen. Die Anteile einer UAB sind Namenspapiere: Jeder hat einen Nennwert, jeder wird im Anteilsregister der Gesellschaft erfasst, und es ist jederzeit genau bekannt, wem was gehört. Sie werden durch private Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer übertragen, üblicherweise mit Vorkaufsrechten für bestehende Gesellschafter – niemals durch ein öffentliches Angebot oder über eine Börse.

Der geschlossene Kreis hat auch eine Obergrenze: Gesetzlich darf eine UAB weniger als 250 Gesellschafter haben. Ein Unternehmen, das Kapital von der Öffentlichkeit aufnehmen, seine Anteile notieren lassen oder diese Grenze überschreiten möchte, gelangt in den Bereich der AB – dem öffentlichen Gegenstück zur UAB – und kann in eine solche umgewandelt werden. Für ein Privatunternehmen ist die geschlossene Struktur der litauischen UAB ein Vorteil, keine Einschränkung: Die Eigentumsverhältnisse bleiben berechenbar, und Außenstehende können sich nicht unbemerkt einkaufen.

Stammkapital einer UAB: So funktionieren die €1,000

Das Stammkapital ist das Geld, das die Eigentümer der Gesellschaft bei Gründung zusagen. Für eine litauische UAB beträgt das gesetzliche Minimum €1,000; diese Summe ist nicht willkürlich: Sie muss der Summe der Nennwerte aller ausgegebenen Anteile entsprechen. Eine Person kann alle Anteile halten oder das Eigentum kann in beliebigen Anteilen aufgeteilt werden.

Die Einzahlung folgt einer festen Reihenfolge. Der Erstbeitrag jedes Gründers wird in Geld auf ein für die zu gründende Gesellschaft eröffnetes Ansammlungskonto eingezahlt und muss mindestens ein Viertel des Nennwerts seiner gezeichneten Anteile abdecken – wobei der vor der Eintragung insgesamt eingezahlte Betrag nie unter dem Mindestbetrag von €1,000 liegen darf. Der Rest wird später, in Geld oder als Sacheinlage, innerhalb der bei Gründung festgelegten Frist eingezahlt – höchstens innerhalb von 12 Monaten. Sacheinlagen wie Ausrüstung oder Immobilien erfordern eine unabhängige Bewertung; Arbeit und Dienstleistungen können überhaupt nicht eingebracht werden.

Das Kapital gehört der Gesellschaft

Die €1,000 sind keine Gebühr, die verschwindet – sie werden zum eigenen Geld der Gesellschaft und können nach Eintragung der UAB für gewöhnliche betriebliche Zwecke ausgegeben werden.

Gesellschafter und Gesellschafterversammlung

Eine UAB kann einen einzigen Gesellschafter oder so viele haben, wie die gesetzliche Obergrenze erlaubt – weniger als 250. Dabei kann es sich um natürliche oder juristische Personen handeln; es gibt keine Anforderungen an Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz. Eine ausländische Privatperson oder ausländische Muttergesellschaft kann 100 % einer litauischen UAB besitzen, und Alleineigentum ist völlig üblich.

Jeder Gesellschafter verfügt über ein Bündel von Rechten, die mit seinen Anteilen verbunden sind:

  • Stimmrecht – jeder Stammanteil verleiht eine Stimme in der Gesellschafterversammlung.
  • Dividenden – ein Anteil am ausgeschütteten Gewinn, entsprechend den gehaltenen Anteilen.
  • Information – Zugang zu den Unterlagen und Daten, die Eigentümer laut Gesetz einsehen dürfen.
  • Bezugsrecht – Vorrang bei der Zeichnung neu ausgegebener Anteile vor Außenstehenden.

Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der UAB: Nur sie kann die Satzung ändern, das Stammkapital ändern, den Jahresabschluss feststellen, über die Gewinnverwendung entscheiden und – in der üblichen Struktur ohne Vorstand – den Geschäftsführer bestellen oder abberufen. In einer Ein-Personen-UAB trifft der Alleineigentümer diese Entscheidungen schriftlich; Versammlungen sind nicht erforderlich.

Geschäftsführer und optionale Gremien einer UAB

Jede UAB muss einen Geschäftsführer (vadovas) haben – ein Einzelorgan, das das Tagesgeschäft führt, die Gesellschaft vertritt und für sie unterschreibt. Der Geschäftsführer muss kein Gesellschafter sein; auch eine Wohnsitzpflicht besteht nicht, sodass die Funktion aus dem Ausland ausgeübt werden kann.

Größere Strukturen können zusätzlich kollegiale Organe einsetzen: einen Vorstand (valdyba) und, seltener, einen Aufsichtsrat (stebėtojų taryba). Für eine typische von Gründern geführte UAB ist keines davon erforderlich: Gesellschafterversammlung und Geschäftsführer genügen für die Unternehmensführung. Wer die Gesellschaft führt, hat Treue- und Sorgfaltspflichten: Er muss im Interesse der UAB und ihrer Gesellschafter handeln und Interessenkonflikte vermeiden.

Die Rolle der UAB in der litauischen Wirtschaft

Die UAB prägt die litauische Unternehmenslandschaft, weil ihr Aufbau zu nahezu jedem privaten Vorhaben passt:

  • Für Investitionen geeignet. Anteile mit Nennwerten erleichtern es, Partner aufzunehmen und Eigentum präzise aufzuteilen.
  • Offen für jeden Eigentümer. Eine Holdinggesellschaft oder ausländische Muttergesellschaft kann ohne Schwierigkeiten Gesellschafter werden.
  • Grundlage für erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Regulierte Geschäftsfelder – etwa eine Kryptolizenz in Litauen – bauen auf der UAB-Rechtsform auf.
  • Ein vertrauter Geschäftspartner. Banken, Partner und Mitarbeiter wissen alle genau, womit sie es zu tun haben.

Kurz gesagt: Die litauische UAB tauscht ein geringes Maß an Struktur – €1,000 Stammkapital, einen Geschäftsführer, einen Registereintrag – gegen Haftungsbeschränkung und Wachstumsspielraum. Wenn Sie von der Struktur zur Praxis übergehen möchten, finden Sie die Gründungswege, Zeitpläne und aktuelle Steuerlage auf unserer Serviceseite zur Unternehmensregistrierung in Litauen.

Häufig gestellte Fragen

Dieser Leitfaden wurde vom Team von Eesti Firma erstellt, unter Mitwirkung von Jurist & Leiter Partnerschaften Dmitry Malyshev, und dient ausschließlich Informationszwecken. Die bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung können sich Gesetze und Vorschriften ändern. Für eine individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich bitte direkt an Eesti Firma.