Kurzantwort
Spanien besteuert Unternehmensgewinne im Jahr ihrer Entstehung, selbst wenn jeder Euro im Unternehmen bleibt: bis zu 47 % für einen autónomo (in einigen Regionen mehr), 19 % bis 25 % für eine SL. Estland wartet, bis der Gewinn ausgeschüttet wird. Ein Gründer, der in Spanien lebt und den Gewinn in einer estnischen OÜ belässt – ohne sich daraus Gehalt oder Dividenden zu zahlen –, behält alles im Unternehmen: 60.000 € von 60.000 €, gegenüber rund 48.000 € über eine SL und 44.000 € als autónomo. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen von außerhalb Spaniens geführt wird; dieser Leitfaden zeigt drei Wege, das umzusetzen. Haftungsbeschränkung und ein vollständig online geführtes Unternehmen gibt es obendrein.
Spanien liegt mit rund 7.500 e-Residents weltweit an dritter Stelle, und spanische Staatsbürger haben mehr estnische Unternehmen gegründet als jede andere Nationalität.
Wer in Spanien schon einmal als Freelancer oder Kleinunternehmer selbstständig war, weiß, warum so viele ein Unternehmen in Estland gründen. Steuern werden auf Gewinn fällig, den Sie noch gar nicht entnommen haben – und zwar als Vorauszahlung im Laufe des Jahres. Ein autónomo, Spaniens Einzelunternehmer, haftet für Geschäftsschulden mit seinem Privatvermögen, und der Schritt zur sociedad limitada (SL) bedeutet Notar, Registro Mercantil (das spanische Handelsregister) und eine gestoría im Dauermandat. Ein estnisches Unternehmen (empresa en Estonia, der gängige Suchbegriff in Spanien) ändert vor allem den ersten Punkt dieser Liste.
Der Kerngedanke: Spanien besteuert Gewinn bei Entstehung, Estland bei Ausschüttung
In Spanien folgt die Steuer dem Gewinn, egal wo er liegt. Ein autónomo zahlt IRPF, die spanische Einkommensteuer, auf das gesamte Jahresergebnis – reinvestiert oder nicht. Eine SL zahlt darauf Körperschaftsteuer in drei Vorauszahlungen im Laufe des Jahres, im Kleinunternehmen 19 % auf die ersten 50.000 € und 21 % darüber, und der Inhaber zahlt bei der Dividende noch einmal.
In Estland folgt die Steuer der Ausschüttung. Eine OÜ (osaühing, das estnische Gegenstück zur SL) zahlt 0 % Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne und 22 % des Bruttobetrags erst dann, wenn Gewinn das Unternehmen als Dividende verlässt. Dieser Steueraufschub ist der eigentliche Sinn eines estnischen Unternehmens für jemanden, der in Spanien lebt. Solange das Geld im Unternehmen bleibt – für das Geschäft ausgegeben oder als Reserve gehalten –, ist nichts zu zahlen und nichts vorauszuzahlen.
Der Gründer, der am meisten profitiert, ist leicht beschrieben: Das Unternehmen verdient mehr, als sein Inhaber zum Leben braucht, und der Überschuss bleibt im Unternehmen – ohne Gehalt und ohne Dividenden daraus.
Autónomo, SL oder estnische OÜ: Steuer auf 60.000 € Gewinn
Das Modell: ein Inhaber, Umsatz unter 1 Million €, 60.000 € Jahresgewinn nach Kosten und cuota. Alle Sätze sind die aktuell geltenden. Die IRPF wird nach dem allgemeinen Tarif für eine alleinstehende Person mit dem pauschalen Kostenabzug von 5 % berechnet, ohne regionale Unterschiede.
| Der gesamte Gewinn bleibt im Unternehmen | Autónomo | Spanische SL | Estnische OÜ |
|---|---|---|---|
| Dieses Jahr fällige Steuer | rund 16.000 € | 11.600 € | 0 € |
| Bleibt zum Reinvestieren | rund 44.000 € | 48.400 € | 60.000 € |
| Betriebskapital nach fünf solchen Jahren | rund 220.000 € | 242.000 € | 300.000 € |
Jedes Jahr bleiben in der OÜ 11.600 € mehr als in einer SL und rund 16.000 € mehr als beim autónomo – für Marketing, Warenlager, Software oder die erste Einstellung. Nach fünf Jahren liegt der Abstand bei 58.000 € bis 80.000 €, noch ohne das, was dieses zusätzliche Kapital selbst erwirtschaftet.
| Alles wird an Sie ausgeschüttet | Autónomo | Spanische SL | Estnische OÜ |
|---|---|---|---|
| Netto bei Ihnen | rund 44.000 € | 38.356 € | 37.092 € |
Schüttet die OÜ aus, zahlt sie 22 %, und Spanien besteuert Ihre Dividende mit 19 % auf die ersten 6.000 € und 21 % bis 50.000 €. Bei vollständiger Ausschüttung liegen die beiden Unternehmen nur rund 1.300 € auseinander, der estnische Weg kostet also selbst dann praktisch nichts extra. Der Vorteil steckt in der ersten Tabelle: Steuer später, nur auf den Teil, den Sie entnehmen, und zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl – etwa dann, wenn das Unternehmen das Geld nicht mehr braucht.
So behalten Sie die 0 % auf einbehaltenen Gewinn, während Sie in Spanien leben
Drei praktische Punkte machen die erste Tabelle für einen in Spanien steuerlich Ansässigen zur Realität.
Leben Sie von etwas anderem – oder von einem bescheidenen Teil. Das Modell passt zu Gründern mit einem weiteren Einkommen, etwa einem Job, dem Gehalt des Partners oder einer bestehenden Tätigkeit als autónomo, die Sie für spanische Kunden weiterführen können – mit einer cuota, nicht mit zwei. Es passt auch zu Gründern, deren Unternehmen deutlich mehr verdient, als sie ausgeben. Was Sie entnehmen, als Gehalt oder als Dividende, wird in Spanien wie jedes andere Einkommen besteuert. Arbeiten Sie selbst im Unternehmen mit, erwartet Spanien, dass diese Arbeit marktüblich vergütet wird. Je mehr das Unternehmen also über Ihre eigenen Arbeitsstunden hinauswächst – mit einem Produkt, einem Shop, einem Team oder Warenlager –, desto mehr Gewinn bleibt darin.
Lassen Sie den Gewinn im Unternehmen. Investieren Sie ihn in Wachstum oder halten Sie ihn als Reserve. Private Ausgaben, die das Unternehmen bezahlt, werden in Estland wie eine Ausschüttung besteuert, und das estnische Gesellschaftsrecht erlaubt es einer OÜ gar nicht, ihren Gesellschaftern oder Geschäftsführern Darlehen zu gewähren – die Reserve bleibt also eine Reserve.
Lassen Sie das Unternehmen von außerhalb Spaniens führen. Ein estnisches Unternehmen zu besitzen und in Spanien zu leben ist legal, und niemand muss „unter dem Radar“ bleiben. Das spanische Finanzamt, die Hacienda, schaut auf eine einzige Tatsache: den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung (sede de dirección efectiva), also dort, wo die Entscheidungen des Unternehmens wirklich fallen. Die drei Konstellationen unten zeigen, was das in der Praxis heißt.
Drei Wege, ein estnisches Unternehmen von Spanien aus zu führen: Worauf die Hacienda achtet
Mit Partnern im Ausland. Ein geschäftsführender Partner lebt in Estland oder einem anderen Land, und Sie arbeiten von Spanien aus am Unternehmen. Die Geschäftsleitung liegt außerhalb Spaniens, und solange in Spanien Ansässige und ihre Angehörigen weniger als die Hälfte der Anteile halten, greifen die spanischen Hinzurechnungsregeln für beherrschte ausländische Gesellschaften (transparencia fiscal internacional) nicht. Die vollen 0 % gelten. Eine gängige Konstellation für internationale Teams und Start-ups mit einem Mitgründer in Spanien.
Als mobiler Gründer. Vielleicht verbringen Sie den größten Teil des Jahres im Ausland oder stehen kurz vor einem Umzug. Sobald Sie in Spanien nicht mehr steuerlich ansässig sind, hat Spanien keinen Zugriff auf das Unternehmen, und ein online geführtes Unternehmen zieht dorthin, wohin der digitale Nomade zieht. Die spanische Wegzugssteuer betrifft nur Beteiligungen im Wert von über 4 Millionen € – oder über 1 Million € bei einem Anteil von mehr als 25 % – und erst nach zehn Jahren steuerlicher Ansässigkeit in Spanien; ein junges Unternehmen ist davon nicht betroffen.
Allein, von Spanien aus. Auch das funktioniert, mit einem kleineren, aber realen Vorteil. Ein von Spanien aus geführtes Unternehmen gilt dort als steuerlich ansässig oder als Unternehmen mit einer Betriebsstätte (establecimiento permanente) in Spanien. Die OÜ meldet sich bei der Hacienda an, erhält eine NIF und zahlt spanische Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn zu den oben genannten SL-Sätzen; Estland besteuert diesen Gewinn bei der Ausschüttung nicht noch einmal. Sie tauschen weiterhin eine IRPF von bis zu 47 % gegen 19 % bis 21 % Körperschaftsteuer auf einbehaltenen Gewinn und bekommen dazu die Haftungsbeschränkung und eine Verwaltung, die Sie online erledigen. Die spanischen Erklärungen übernimmt ein spanischer Berater.
Keine der drei Konstellationen ist in Stein gemeißelt. Gründer starten allein von Spanien aus, holen später einen Partner im Ausland dazu, stellen ein, bringen ein Produkt auf den Markt oder wechseln das Land – und das Unternehmen wechselt die Konstellation mit ihnen. Eine OÜ lässt sich leicht umbauen, und die Gründer, die am meisten aus ihr herausholen, behandeln die Struktur als etwas, das man anpasst, nicht als Schublade, in die man passen muss.
Was eine estnische OÜ einem Freelancer oder Gründer in Spanien sonst noch bringt
- Haftungsbeschränkung ab dem ersten Tag. Ihr Zuhause und Ihre Ersparnisse sind vom Unternehmen getrennt.
- Ein Unternehmen, das Sie vom Laptop aus führen. Gründung, Verträge und Jahresabschluss werden online unterzeichnet, auf Englisch, mit einer EU-weit gültigen Signatur. Das passt zu jedem Onlinegeschäft, von Beratung über Software bis E-Commerce.
- Kein Notar, kein Registro Mercantil und Stammkapital ab einem Cent.
- Keine Vorauszahlungen. Estland kennt kein Gegenstück zu Modelo 130 oder Modelo 202.
- Raum zum Wachsen. Ein ausländischer Partner oder Investor steigt ein, ohne zuvor eine spanische NIE beantragen zu müssen, wie es eine SL verlangen würde. Für ein Start-up, das Kapital aufnehmen will, zählt das.
Ersetzt ein estnisches Unternehmen die cuota de autónomos?
Die cuota ersetzt es nicht, und das hat auch eine gute Seite: Innerhalb der EU sind Sie dort versichert, wo Sie physisch arbeiten, Sie behalten also die spanische Krankenversicherung und Ihre Rentenzeiten ohne Lücke. Manche spanischsprachigen Websites versprechen Rechnungen ohne autónomo-Status (facturar sin ser autónomo). In der Praxis melden spanische Berater den geschäftsführenden Inhaber eines ausländischen Unternehmens im RETA an, dem Sonderregime für Selbstständige – genau wie den Inhaber einer SL.
Aktuelle Zahlen:
- ein gewöhnlicher autónomo zahlt auf den Mindestbemessungsgrundlagen rund 206 € bis 607 € im Monat, im ersten Jahr unter der tarifa plana 80 € im Monat;
- ein geschäftsführender Inhaber (autónomo societario), ob spanische oder estnische Gesellschaft, hat eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.424,40 €, also rund 450 € im Monat.
Sozialbeiträge fallen nicht doppelt an: Eine A1-Bescheinigung der spanischen Sozialversicherung (TGSS) hält die estnische Sozialsteuer von jeder Geschäftsführervergütung fern.
Mit einem estnischen Unternehmen nach Spanien ziehen: Expats und digitale Nomaden
Viele Leser dieser Seite sind Expats und Remote-Worker, die bereits eine OÜ besitzen und nach Barcelona, Málaga oder auf die Kanaren ziehen. Sie können das Unternehmen behalten, und der darin belassene Gewinn bleibt wie bisher unversteuert. Nach 183 Tagen im Jahr in Spanien werden Sie dort steuerlich ansässig, erklären dort, was die OÜ Ihnen zahlt, und treten der spanischen Sozialversicherung bei. Sind Sie der einzige Geschäftsführer, zieht die Geschäftsleitung mit Ihnen um – das ist die dritte Konstellation oben –, weshalb viele Inhaber vor dem Umzug einen zweiten Geschäftsführer im Ausland bestellen. Das Visum für digitale Nomaden und das Beckham-Gesetz haben eigene Bedingungen für Personen, die das Unternehmen besitzen, für das sie arbeiten; klären Sie diese vor dem Antrag mit einem spanischen Berater.
Modelo 720, Dividenden und Ihre spanische Steuererklärung
Mit dem Unternehmen kommen zwei spanische Formulare, keines davon ist aufwendig. Dividenden gehören als Kapitaleinkünfte in Ihre jährliche Renta; in Estland wird nichts einbehalten, Sie erklären sie also selbst.
Modelo 720 ist eine Informationserklärung über Vermögen im Ausland, abzugeben bis zum 31. März. Sie greift je Kategorie, sobald diese Kategorie am 31. Dezember 50.000 € übersteigt; ein neues Unternehmen mit kleinem Stammkapital liegt weit darunter. Nach der ersten Abgabe melden Sie erst wieder, wenn der Wert um mehr als 20.000 € gestiegen ist. Auch das Bankkonto der OÜ gehört ins Formular, sobald es mehr als 50.000 € hält und Sie zeichnungsberechtigt sind. Der Europäische Gerichtshof hat die alten Strafen vor Jahren gekippt; fristgerecht abgegeben ist es nur ein Formular.
Die häufigsten Fragen von e-Residents in Spanien
Akzeptieren spanische Kunden Rechnungen eines estnischen Unternehmens?
Ja, spanische Unternehmen kaufen täglich bei EU-Lieferanten ein. Eine von Estland aus oder von Partnern im Ausland geführte OÜ stellt spanischen Unternehmen Rechnungen ohne Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren (inversión del sujeto pasivo). Eine von Spanien aus geführte OÜ meldet sich bei der Hacienda an und berechnet IVA wie ein spanisches Unternehmen. Estland vergibt Umsatzsteuernummern (KMKR) an Unternehmen mit echter Verbindung zum Land; siehe unseren Leitfaden zur umsatzsteuerlichen Registrierung für Unternehmen von e-Residents.
Wie gründe ich von Spanien aus mit e-Residency eine Firma in Estland?
Der übliche Weg ist die estnische e-Residency: 150 € Staatsgebühr, und die Karte holen Sie in der estnischen Botschaft in Madrid oder an der regelmäßig eingerichteten mobilen Abholstelle in Barcelona ab. Ohne Karte unterzeichnen Sie bei einem Notar in Tallinn oder schicken eine von einem spanischen Notar beglaubigte Vollmacht mit Apostille; unser Leitfaden zur Firmengründung ohne e-Residency beschreibt beide Wege. Die Staatsgebühr für die Eintragung eines Unternehmens in Estland beträgt 265 €. Zum Konto siehe unseren Vergleich der Geschäftskonten für estnische Unternehmen mit ausländischen Inhabern.
Hinweis zu den Zahlen
Dies sind gerundete Beispiele, die die Logik zeigen sollen, keine Steuerberatung. Die IRPF unterscheidet sich je nach Region, und der Ort der Geschäftsleitung hängt von den Tatsachen ab. Ein Gespräch mit einem spanischen asesor fiscal, der grenzüberschreitende Fälle kennt, noch vor der ersten Rechnung stellt die Weichen richtig.
Gründen Sie Ihre estnische OÜ von Spanien aus mit Eesti Firma
Eesti Firma ist in Estland als Anbieter von Unternehmensdienstleistungen lizenziert. Unsere Juristen gründen die OÜ per e-Residency oder Vollmacht, unsere Buchhalter führen ihre Bücher, geben die Umsatzsteuererklärungen ab und bereiten die A1-Unterlagen auf estnischer Seite vor. Bevor wir beginnen, fragen wir, wer das Unternehmen führen wird und von welchem Land aus. Dann wissen Sie, welche der drei Konstellationen Ihre ist, und Ihr gestor weiß, was ihn erwartet. Details: Firmengründung in Estland und Buchhaltung.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Wer in Spanien ansässig ist, darf wie jeder EU-Ansässige ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat besitzen und führen. Entscheidend ist, es in Spanien korrekt zu erklären.
Nein, keine persönliche Steuer. Einbehaltener Gewinn gehört dem Unternehmen, und IRPF fällt erst an, wenn Sie Gehalt oder eine Dividende erhalten. Wird das Unternehmen von außerhalb Spaniens geführt, zahlt auch es keine Körperschaftsteuer auf diesen Gewinn, bis es ihn ausschüttet. Führen Sie es von Spanien aus, zahlt es 19 % bis 21 % spanische Körperschaftsteuer – immer noch weit unter den Spitzensätzen der IRPF.
Ja, sobald es Gewinn gibt, der im Unternehmen bleiben kann, denn jeder dort belassene Euro bleibt unversteuert, bis Sie ihn entnehmen. Spanische Steuerberater setzen den Punkt, ab dem eine Gesellschaft den autónomo-Status schlägt, oft bei 60.000 € bis 70.000 € im Jahr an. Gründer mit Partnern, internationalen Kunden oder einem Produkt, das erst gebaut werden muss, starten häufig früher.
Nicht mehr als bei einer SL, und das spanisch-estnische Doppelbesteuerungsabkommen gilt. Das Unternehmen zahlt Steuer auf den Gewinn, Sie zahlen spanische Kapitalertragsteuer auf die Dividende – für die meisten Gründer 19 % bis 23 %. Estland behält darüber hinaus nichts ein.