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Aktualisierungen bei der Aufsicht über den Kryptowerte-Markt in Estland

Die estnische Finanzaufsichtsbehörde übernimmt die Regulierung von Kryptowerten. Erfahren Sie, was dies für Ihr Unternehmen bedeutet

Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (FSA) übernimmt auf Grundlage des Kryptowerte-Marktgesetzes anstelle der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) die Aufsicht über die Teilnehmer der Kryptobranche und insbesondere über den Kryptowährungsmarkt. Diese Änderungen stehen im Einklang mit der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) und zielen darauf ab, die Finanzaufsicht zu stärken. Ab sofort muss eine Kryptowährungslizenz direkt bei der Finanzaufsichtsbehörde beantragt werden.

Eesti Firma bietet wichtige Beratungs- und Buchhaltungsdienstleistungen für Teilnehmer am Kryptowährungsmarkt an, darunter Unterstützung bei der Vorbereitung von Anträgen auf Kryptolizenzen und bei der Anpassung an die neuen Anforderungen.

Überführung der Branche unter die Aufsicht der FSA

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen stellt die Erteilung von Lizenzen für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten ein. Stattdessen wird die Finanzaufsichtsbehörde künftig Kryptolizenzen an Teilnehmer des Kryptowerte-Marktes erteilen. Die Übertragung der Befugnisse erfolgt gemäß dem Kryptowerte-Marktgesetz, das die neuen Anforderungen und Lizenzierungsverfahren regelt.

Ab dem 1. Juli 2026 unterliegen Dienstleister vollständig der Aufsicht der Finanzaufsichtsbehörde, da die von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ausgestellten Lizenzen zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit verlieren. Bis dahin wird die Aufsicht weiterhin von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ausgeübt.

Neue Pflichten für Dienstleister

Diese Änderungen stehen im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates (MiCA), durch die dieser Sektor der Finanzaufsicht unterstellt wird. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gelten nach dem Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als Verpflichtete und unterliegen außerdem besonderen Pflichten gemäß dem Gesetz über internationale Sanktionen. Die Kontrolle durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird ebenfalls fortgesetzt.

Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten, die über gültige, von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ausgestellte Lizenzen verfügen, können ihre Tätigkeit bis zum 1. Juli 2026 oder bis zum Erhalt einer Lizenz von der Finanzaufsichtsbehörde fortsetzen. Anträge auf Kryptowährungslizenzen müssen künftig bei der Finanzaufsichtsbehörde eingereicht werden. Eesti Firma bietet alle erforderlichen Beratungs- und Buchhaltungsdienstleistungen an.

Fristen und Bearbeitung bestehender Anträge

Anträge, die vor dem 30. Dezember 2024 bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen eingereicht und bis zu diesem Datum nicht bearbeitet wurden, bleiben unberücksichtigt. In solchen Fällen werden die Unterlagen an die Antragsteller zurückgesandt. Die FIU wird jedoch bis zum 1. Juli 2026 weiterhin Anträge auf Änderungen bestehender Lizenzen entgegennehmen.

Zum 5. Dezember 2024 waren noch 43 von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ausgestellte Lizenzen für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten gültig.

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Dieser Leitfaden wurde vom Team von Eesti Firma erstellt, unter Mitwirkung von Jurist & Regulierungsberater Patrik Asevičius, und dient ausschließlich Informationszwecken. Die bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung können sich Gesetze und Vorschriften ändern. Für eine individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich bitte direkt an Eesti Firma.