Kurzantwort
Eine estnische OÜ als in Deutschland ansässige Person zu halten und zu führen, ist legal – Tausende Deutsche tun es bereits. Jeder Inhaber erhält ein vollständig digitales EU-Unternehmen ohne Notar und ohne Papierkram. Der Steueraufschub – rund 30.000 € mehr zur Reinvestition je 100.000 € Gewinn – gilt nur, wenn das Unternehmen außerhalb Deutschlands geführt wird. Führen Sie es allein von Deutschland aus, melden Sie eine deutsche Betriebsstätte an und versteuern deren Gewinn in Deutschland. Das funktioniert gut, doch der Vorteil liegt in der Bequemlichkeit, nicht in einer Steuerersparnis.
Deutschland ist das am schnellsten wachsende Herkunftsland für Anträge auf die estnische e-Residency. Mehr als 8.000 e-Residents kommen aus Deutschland und haben über 3.000 estnische Unternehmen gegründet. Der Grund dafür sind selten die Steuern. In einer aktuellen Civey-Umfrage unter 1.500 potenziellen deutschen Gründern galt die Bürokratie als größtes Hindernis für eine Gründung – noch vor dem finanziellen Risiko –, und 69 % konnten sich vorstellen, in einem anderen EU-Land zu gründen und dabei in Deutschland wohnen zu bleiben.
Dann beginnt die Recherche, und früher oder später landet jeder deutsche Forenthread beim selben Wort: Betriebsstätte. Wenn Sie noch zwischen den Rechtsformen schwanken, lesen Sie zuerst unseren Vergleich OÜ vs. GmbH.
Was eine estnische OÜ Gründern in Deutschland bietet – und was nicht
Die OÜ (osaühing) ist die estnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Gegenstück zur deutschen GmbH.
Sie bietet Ihnen:
- eine Online-Gründung in etwa einem Tag, sobald Sie die e-Residency-Karte in Händen halten – ohne Notartermin und ohne nennenswertes Stammkapital binden zu müssen;
- eine qualifizierte elektronische Signatur, die EU-weit und damit auch in Deutschland rechtsgültig ist – für Verträge, Geschäftsführerbeschlüsse und Jahresabschlüsse;
- Verwaltung auf Englisch über ein einziges staatliches Portal;
- keine Körperschaftsteuer auf Gewinne, die Sie im Unternehmen belassen – vorausgesetzt, das Unternehmen wird außerhalb Deutschlands geführt.
Sie bietet Ihnen nicht:
- einen Ausweg aus der deutschen Besteuerung eines Unternehmens, das Sie persönlich von Deutschland aus führen;
- einen Ausweg aus der deutschen Kranken- und Rentenversicherung;
- automatisch eine estnische USt-IdNr. (KMKR), denn die estnische Steuer- und Zollbehörde registriert nur Unternehmen mit einem echten wirtschaftlichen Bezug zu Estland (siehe unseren Leitfaden zu abgelehnten Umsatzsteuerregistrierungen).
Wie viel Steuern ein in Deutschland Ansässiger zahlt: 100.000 € Gewinn über eine OÜ
Das Modell ist einfach: ein Inhaber, ein Dienstleistungsunternehmen und 100.000 € Jahresgewinn nach Kosten. Die Steuersätze entsprechen dem Stand bei Erstellung dieses Beitrags, gerundet und ohne Kirchensteuer.
| Unternehmen wird außerhalb Deutschlands geführt | Estnische OÜ | Deutsches Unternehmen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Zur Reinvestition einbehaltener Gewinn pro Jahr | 100.000 € | rund 70.000 € | +30.000 € |
| Betriebskapital nach fünf solchen Jahren | 500.000 € | rund 350.000 € | +150.000 € |
| Alles ausgeschüttet: netto bei Ihnen | 57.428 € | 51.538 € | +5.890 € |
Estland besteuert Gewinne erst bei der Ausschüttung, mit 22 %. In der Ausschüttungszeile ist die deutsche Abgeltungsteuer von 26,375 % (inklusive Solidaritätszuschlag) bereits enthalten, sodass die Gesamtbelastung über die OÜ bei rund 43 % liegt – gegenüber rund 48 % über ein deutsches Unternehmen.
Lohnt sich ein estnisches Unternehmen? Vier Gründer in Deutschland, vier Antworten
Die Freiberuflerin, die von Deutschland aus arbeitet
Anna ist freiberufliche UX-Beraterin in Hamburg und arbeitet allein von zu Hause aus. Ihre OÜ würde vollständig von Deutschland aus geführt, also läge der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland, und der Gewinn würde dort besteuert. Sie bekommt das digitale Unternehmen und verliert den Steueraufschub. Fazit: praktisch, aber ohne Steuervorteil. Als Freiberuflerin fährt sie meist einfacher.
Der Angestellte mit Nebengewerbe
Jonas hat einen Vollzeitjob in München und verkauft nebenbei ein Softwaretool. Es gilt dieselbe Logik wie bei Anna, und bei ein paar Tausend Euro Gewinn kostet die Buchhaltung in einem zweiten Land mehr, als sie einspart. Fazit: abwarten. Die OÜ wird interessant, sobald das Projekt Partner im Ausland gewinnt oder Jonas Deutschland verlässt.
Die Mitgründerin eines internationalen Teams
Lena baut mit Partnern im Ausland ein SaaS-Produkt auf. Ihr geschäftsführender Partner lebt in Tallinn und führt das Unternehmen von dort aus. Lena hält 40 %, arbeitet von Berlin aus am Produkt und bezieht ein marktübliches Gehalt, das in Deutschland versteuert wird. Die Geschäftsleitung liegt außerhalb Deutschlands. In Deutschland Ansässige halten weniger als die Hälfte der Anteile, also greift auch die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nicht. Das Team reinvestiert jährlich 100.000 € statt 70.000 €. Fazit: ideale Konstellation.
Der Gründer, der Deutschland verlässt
Max zieht im nächsten Frühjahr nach Portugal. Sobald er in Deutschland nicht mehr steuerlich ansässig ist, greifen die deutschen Regeln zum Ort der Geschäftsleitung nicht mehr, und ein online geführtes Unternehmen passt zum Leben als digitaler Nomade. Anteile an einem nach dem Umzug gegründeten Unternehmen fallen nicht unter die deutsche Wegzugsbesteuerung; Anteile, die während seiner Jahre in Deutschland an Wert gewonnen haben, dagegen schon. Fazit: die beste der vier Konstellationen. Gründen Sie das Unternehmen nach dem Umzug und prüfen Sie die Regeln des neuen Wohnsitzlandes.
Zwei von vier bekommen den Steuervorteil. Das digitale Unternehmen bekommen alle vier.
Ein estnisches Unternehmen von Deutschland aus führen: der Weg über die Betriebsstätte
Wenn Sie in Annas Situation sind und die OÜ wegen ihrer Einfachheit trotzdem wollen, gibt es einen sauberen Weg. Das Unternehmen meldet seine deutsche Betriebsstätte beim örtlichen Finanzamt an, führt dafür deutsche Bücher und zahlt auf den dort erzielten Gewinn deutsche Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die estnische Steuer- und Zollbehörde bestätigt die andere Hälfte: Wird dieser Gewinn später als Dividende ausgeschüttet, besteuert Estland ihn nicht noch einmal, weil er bereits im Ausland versteuert wurde. Das Unternehmen meldet die Ausschüttung dennoch in Estland und sollte die Nachweise über die in Deutschland gezahlte Steuer aufbewahren.
Unterm Strich: einmal Steuern, aber zweimal Buchführung – je eine pro Land. Sie brauchen daher einen Steuerberater, der sich in beiden Systemen sicher bewegt. Deutsche e-Residents, die diesen Weg wählen, tun es wegen der digitalen Verwaltung und nehmen die deutsche Steuer als Preis für das Leben in Deutschland in Kauf.
Drei Steuertricks, die für in Deutschland Ansässige nicht funktionieren
- „Ich nehme nur Dividenden und zahle 22 %.“ Die 22 % sind die Steuer des Unternehmens. Als in Deutschland Ansässiger zahlen Sie zusätzlich 26,375 % auf die erhaltene Dividende.
- „Ich stelle meiner eigenen OÜ als Freiberufler Rechnungen.“ Das ändert nichts daran, wo das Unternehmen geführt wird – und ein Freiberufler mit nur einem Auftraggeber provoziert bei der Deutschen Rentenversicherung die Frage nach Scheinselbstständigkeit.
- „Ich bestelle pro forma einen Geschäftsführer in Estland.“ Ein Unternehmen wird dort geführt, wo seine Entscheidungen fallen. Ein Geschäftsführer, der nur unterschreibt, was Sie ihm schicken, ändert nichts und macht bei einer Betriebsprüfung keinen guten Eindruck.
Die häufigsten Fragen deutscher e-Residents
Muss ich mein estnisches Unternehmen dem Finanzamt melden?
Ja. Eine Beteiligung von 10 % oder mehr an einem ausländischen Unternehmen melden Sie dem Finanzamt mit Ihrer jährlichen Steuererklärung (§ 138 AO), spätestens 14 Monate nach Ablauf des betreffenden Jahres. Eine versäumte Meldung kann bis zu 25.000 € kosten. Das estnische Handelsregister ist öffentlich, und die EU-Staaten tauschen Bankdaten aus – Transparenz ist daher die einzig vernünftige Strategie.
Wie zahle ich mir Geld aus: Dividende, Gehalt oder Geschäftsführervergütung?
| Zahlung | Wo sie besteuert wird |
|---|---|
| Dividende | Die OÜ zahlt 22 % in Estland, Sie danach 26,375 % über Ihre deutsche Steuererklärung. Es wird keine Quellensteuer einbehalten – Sie erklären die Dividende also selbst (Anlage KAP) |
| Gehalt für in Deutschland geleistete Arbeit | In Deutschland, mit deutschen Sozialabgaben. Estland besteuert es nicht |
| Geschäftsführervergütung | Wird in Estland an der Quelle besteuert, auch bei Nichtansässigen: 22 % Einkommensteuer plus 33 % Sozialsteuer, sofern Sie keine A1-Bescheinigung haben. Sie erklären sie zusätzlich in Deutschland; das deutsch-estnische Doppelbesteuerungsabkommen verhindert eine Doppelbesteuerung |
Was passiert mit meiner deutschen Krankenversicherung?
Nichts. Die Sozialversicherungspflicht richtet sich nach dem Ort, an dem Sie tatsächlich arbeiten – Sie behalten also Ihre deutsche Krankenversicherung, ob gesetzlich oder privat, und bleiben in der deutschen Rentenversicherung. Eine in Deutschland ausgestellte A1-Bescheinigung belegt das und hält die estnische Sozialsteuer von Ihrer Geschäftsführervergütung fern. Gesetzliche Krankenkassen stellen sie für ihre Versicherten aus; für die übrigen Fälle sind die Deutsche Rentenversicherung oder die DVKA zuständig.
Akzeptieren deutsche Kunden Rechnungen eines estnischen Unternehmens?
Ja. Eine OÜ ist ein ganz normales EU-Unternehmen. Welche USt-IdNr. auf der Rechnung steht, hängt davon ab, von wo aus das Geschäft betrieben wird. Ein von Estland aus tätiges Unternehmen stellt deutschen Unternehmen Rechnungen im Reverse-Charge-Verfahren. Ein von Deutschland aus geführtes Unternehmen braucht in der Regel eine umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland.
Welches Geschäftskonto kann die OÜ nutzen?
Die meisten Gründer entscheiden sich für ein EU-Zahlungsinstitut oder eine estnische Bank. Unsere Übersicht über Geschäftskonten für estnische Unternehmen mit ausländischen Inhabern vergleicht die Optionen.
Wie gründe ich von Deutschland aus ein estnisches Unternehmen?
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres deutschen Personalausweises können Sie sich im estnischen Handelsregister anmelden, den Gründungsantrag damit aber nicht unterzeichnen. Die meisten Gründer beantragen daher e-Residency. Die Staatsgebühr beträgt derzeit 150 €; die Karte holen Sie in Berlin oder an der mobilen Ausgabestelle in Frankfurt ab, in der Regel nach sechs bis acht Wochen. Ist Ihnen die Wartezeit zu lang, bleiben als Alternativen ein Notar in Tallinn oder eine apostillierte Vollmacht – beide beschreiben wir in unserem Leitfaden zur Gründung ohne e-Residency. Die Eintragung des Unternehmens kostet 265 € Staatsgebühr; danach fallen laufend nur Geschäftsadresse, Kontaktperson und Buchhaltung an.
Hinweis zu den Zahlen
Die Berechnungen sind vereinfachte Beispiele, keine Steuerberatung. Wo ein Unternehmen geführt wird, ist eine Tatsachenfrage – sprechen Sie deshalb vor der ersten Rechnung mit einem Steuerberater, der sich mit grenzüberschreitenden Fällen auskennt.
Gründen Sie Ihr estnisches Unternehmen von Deutschland aus mit Eesti Firma
Eesti Firma ist ein lizenzierter estnischer Unternehmensdienstleister. Wir gründen das Unternehmen auf dem für Sie passenden Weg, stellen Geschäftsadresse und Kontaktperson und übernehmen Buchhaltung, Umsatzsteuer und die A1-Unterlagen, damit Ihr deutscher Steuerberater saubere Zahlen erhält. Zu Beginn fragen wir, wer das Unternehmen von wo aus führen wird, und sagen Ihnen, welchem der vier Gründerprofile Sie entsprechen. Danach dauert die Firmengründung in Estland in der Regel wenige Tage.
Häufig gestellte Fragen
Nein. e-Residency ist eine digitale Identität, um Dokumente zu signieren und das Unternehmen online zu verwalten. Ihre persönliche steuerliche Ansässigkeit bleibt dort, wo Sie leben.
Der Steuervorteil entsteht durch die Reinvestition unversteuerter Gewinne – es muss also Gewinn da sein, den man reinvestieren will. Unterhalb eines mittleren fünfstelligen Jahresgewinns überwiegen die laufenden Kosten einer zweiten Jurisdiktion meist den Vorteil.
Die Geschäftsleitung zieht in der Regel mit Ihnen um, und der Gewinn des Unternehmens wird ab diesem Zeitpunkt in Deutschland steuerpflichtig. Prüfen Sie die Struktur vor Ihrer Rückkehr.
Nein. Gewinn, der in Deutschland über eine Betriebsstätte versteuert wurde, wird bei der Ausschüttung durch die OÜ nicht erneut besteuert, und das Doppelbesteuerungsabkommen erfasst Gehälter und Geschäftsführervergütungen. Dividenden haben zwei Ebenen – die Unternehmenssteuer und danach Ihre persönliche Steuer –, genau wie bei einem deutschen Unternehmen.
Die OÜ braucht immer eine estnische Buchhaltung. Hat sie eine Betriebsstätte in Deutschland, braucht sie für die deutschen Bücher zusätzlich einen deutschen Steuerberater. Wird sie im Ausland geführt, ist ein deutscher Berater trotzdem nützlich – für Ihre persönliche Steuererklärung und die Meldung der Auslandsbeteiligung.